Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0521 eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied schlägt die Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses vor.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, das entsprechende Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Dokumente
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