Posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0528 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Frage der posthumen Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers durch die Stadt Gladbeck. Die Stadtverordnetenversammlung hatte dem damaligen Reichskanzler am 7. April 1933 das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Die Vorlage führt aus, dass die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod der Person rechtlich erlischt. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 1983 hatte bereits festgehalten, dass eine formale, juristische Aberkennung aufgrund des Todes des Beliehenen unmöglich sei. Dennoch wurde in der Vergangenheit wiederholt die Distanzierung von der Verleihung durch verschiedene gesellschaftliche Gruppen und politische Gremien thematisiert.
Anlass für die aktuelle Vorlage ist eine Veranstaltung der Volkshochschule im Oktober 2010. Der Bürgermeister hat die Fraktionen des Rates über den Sachverhalt informiert und angeregt, das Thema in der nächsten Ratssitzung final zu erörtern. Ziel ist es, einen Beschluss zu fassen, der die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerschaft festschreibt.
Die rechtliche Bewertung der Verwaltung bestätigt, dass die Ehrenbürgerschaft gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Tod endet. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die im Jahr 1933 verliehene Ehrenbürgerwürde symbolisch posthum aberzukennen, um ein politisches Zeichen gegen nationalsozialistischen Terror und antidemokratisches Gedankengut zu setzen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 101711100530
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20101201144701
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20101201144740
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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