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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2011; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

10/0493 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0493 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck sieht eine Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 vor. Basierend auf der Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 sinken die Gebühren im Durchschnitt um 2,4 %. Diese Entwicklung resultiert aus einem geringeren Bedarf von rund 60.000 Euro sowie der Auflösung von Rücklagen in Höhe von insgesamt 450.000 Euro. Ein verbleibender Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2009 in Höhe von etwa 454.534 Euro soll zur Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2012 zurückbehalten werden.

Die neue Tarifberechnung stellt die volle Kostendeckung sicher. Als Grundlage dienen Planwerte für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall. Dabei wird berücksichtigt, dass die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter im Vergleich zum Vorjahr um 3,75 % auf 11.184 gestiegen ist. Die Berechnung der Gebühren orientiert sich am Behältervolumen. Für die grauen Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter wird eine Grundgebühr von 7,32 Euro pro Behälter festgesetzt, um die Kosten für Beschaffung, Wartung und Austausch durch den Betriebshof zu decken. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 Prozent auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2011 zur Kenntnis nimmt und die neue Tarifsatzung beschließt.

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