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Beschlussvorlage

Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Gladbeck vom 12.12.2003 Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad

10/0473 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0473 des Amts für Integration und Sport sieht eine Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, den steigenden Aufwendungen und Kosten der Einrichtung zu begegnen und dem wachsenden Zuschussbedarf entgegenzuwirken. Die letzte Änderung der Entgelte erfolgte zum 1. Januar 2004.

Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Tarife zum 1. Januar 2011 vor. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 16.500 Euro gerechnet. Ein Vergleich der Eintrittspreise mit umliegenden Hallenbädern ist der Vorlage beigefügt.

An den bestehenden Entgeltermäßigungen für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente soll sich nichts ändern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die bestehenden Ermäßigungstatbestände die Nutzung des Hallenbades durch einkommensschwache Personengruppen weiterhin ermöglicht bleibt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Neufassung der Entgeltordnung vor, wie sie in der Anlage der Vorlage dargestellt ist.

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