Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 10/0564 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage basiert auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83.
Nach den in der Vorlage aufgeführten Zusammenstellungen belaufen sich die beantragten Mittel im Ergebnisplan auf insgesamt 1.442.000 Euro für Aufwendungen sowie 1.543.310 Euro für Auszahlungen. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen. Die Aufschlüsselung der Beträge erfolgt in drei verschiedenen Listen, die unterschiedliche Mittelbereitstellungen ausweisen.
Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu diesen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Ein spezifischer Teil der Auszahlungen ist für die Sanierung von Geh- und Radwegen sowie für die Gehwege der Gonheide vorgesehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergänzung des Gesetzes über die kommunale Finanzverwaltung (GFG) 2010 durch den Landtag verabschiedet wird. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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