Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule im Gebäude der früheren Willy-Brandt-Schule, Feldhauser Straße 228/230, im Schuljahr 2010/11 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck regelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule. Ab November 2010 wird ein Teilstandort in dem Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule in der Feldhauser Straße 228/230 eingerichtet. Diese Maßnahme ist auf das Schuljahr 2010/11 befristet und soll mit dessen Ende wieder aufgelöst werden, woraufhin das Gebäude der Fröbelschule übergeben wird.
Hintergrund der Entscheidung ist die räumliche Verdichtung an der Elsa-Brändström-Schule, die durch die Übernahme der Klassenverbände der aufgelösten Hauptschulen Willy-Brandt und Butendorf entstanden ist. Da der geplante räumliche Ausbau für den erweiterten Ganztagsbetrieb zum 01.08.2010 nicht realisiert werden konnte, besteht ein Bedarf an zusätzlichen Unterrichtsflächen. Die Auslagerung der Jahrgänge 5 bis 7 in das Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule ermöglicht die Freistellung von mindestens vier Unterrichtsräumen am Hauptstandort, um notwendige Umbaumaßnahmen für die Ganztagseinrichtungen (wie Küche und Speiseraum) durchzuführen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 02.11.2010 getroffen, da eine Verzögerung den geordneten Ganztagsbetrieb gefährdet hätte. Die organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben, da kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht und die schulischen Einrichtungen am Teilstandort genutzt werden können. Die Kosten für die Maßnahme werden nicht als verändert ausgewiesen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 22.11.2010
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster-/Helmut-/Elisabethstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre 23.11.2010
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Nachhaltige Sicherung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Kommunen' 23.11.2010
- Interkommunale Zusammenarbeit - Ergebnisse der Finanzkommission - 18.11.2010
- Posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers 17.11.2010
- Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster-/Helmut-/Elisabethstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre 17.11.2010