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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Resolution des Rates der Stadt Gladbeck - Schließung der Notfallpraxis in Gladbeck -Zur Vorlage · 10/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0184 des Sozialamtes sieht die Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Schließung der Notfallpraxis in Gladbeck im Zuge einer Reform des ärztlichen Notfalldienstes in Westfalen-Lippe. Nach der Festlegung der Standorte für die geplanten Notfallpraxen soll die bestehende Praxis in Gladbeck, die an das St. Barbara-Hospital angeschlossen ist, nicht mehr Teil des Netzwerks von 63 Notfalldienstpraxen in Westfalen-Lippe sein. Dies hätte zur Folge, dass sich die Bevölkerung in Gladbeck künftig an die Notfalldienstpraxis in Bottrop wenden müsste.
Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit hat sich bereits in einer Sitzung Anfang März 2010 mit dieser Reform befasst. Der dort gefasste Beschluss wurde durch den Bürgermeister an den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe übermittelt. Zudem wurden Unterschriften, die vom Seniorenbeirat, von Ärzten sowie von Vertretern der SPD und der CDU gesammelt wurden, weitergeleitet. Die Vorlage schlägt vor, die beigefügte Resolution des Rates zu beschließen, um auf die Auswirkungen der geplanten Schließung für die Stadt Gladbeck zu reagieren. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 5Wahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 10/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0114 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. März 2010 vakant. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, das auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. September 2009 zurückgeht, gingen insgesamt acht Bewerbungen ein. Nach einer Vorauswahl durch die Verwaltung erfüllten fünf Bewerber das Anforderungsprofil.
Ein Bewerber stellt sich im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den entsprechenden Bewerber für eine Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes wählt. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll gemäß der Eingruppierungsverordnung auf 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes festgelegt werden.
Die Zuständigkeit für die Wahl liegt beim Rat. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes kann die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung ausgehändigt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert.
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- 6Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter)Zur Vorlage · 10/0174 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0174 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck infolge der Versetzung in den Ruhestand zum 14. März 2010.
Gemäß § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Beigeordneten mit Wirkung zum 26. März 2010 für diese Funktion zu bestellen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes. Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 163,61 Euro vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für diese Personalmaßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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- 7Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband; hier: Nachbenennung eines Vertreters in der VerbandsversammlungZur Vorlage · 10/0175 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0175 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters in der Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14.03.2010. Da dieser Beamte zuvor vom Rat als stellvertretendes Mitglied in die genannte Verbandsversammlung entsandt worden war, ist durch den personellen Wechsel eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Beigeordneten als Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dort festgelegten Vorschriften ist der Rat für die Bestellung der Vertreter zuständig.
Mit der Neubesetzung der Vertretung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat zur Sitzung am 25.03.2010 vorbereitet.
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- 8Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) hier: Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der GesellschafterversammlungZur Vorlage · 10/0176 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0176 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser bisher als Vertreter in die Gesellschafterversammlung berufen sowie als Leiter der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen worden war, ist eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck eine Person als neuen Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GWG wählt. Gleichzeitig soll der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen werden, diese Person zum Leiter der Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich der Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und der Durchführung von Wahlen.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die Nachbenennung ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 9Zweckverband 'Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) hier: Nachbestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 10/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0177 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbesetzung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD).
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14.03.2010. Da dieser Beamte zuvor vom Rat als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des genannten Zweckverbandes gewählt worden war, ist durch den personellen Wechsel eine Ersatzbenennung erforderlich. Die Vorlage verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und Einrichtungen sowie auf das Verfahren zur Wahl von Nachfolgern bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Gremium.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Nachfolge regelt. Konkret wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GKD zu wählen. Mit der Neubesetzung der Vertretung werden die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Zweckverband sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 10VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH - Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKSZur Vorlage · 10/0168 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0168 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH.
Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser Beigeordnete zuvor vom Rat der Stadt Gladbeck in den Aufsichtsrat der VEKS GmbH entsandt worden war, ist eine Ersatzbenennung für dieses Gremium erforderlich. Der Beschlussentwurf sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Gladbeck durch einen Nachfolger zu ersetzen.
Zudem wird die Nachbenennung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat thematisiert. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der VEKS GmbH werden drei Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer auf Vorschlag der zuständigen Arbeitnehmervertretung gewählt. Die Gewerkschaft ver.di hat mitgeteilt, dass aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Vertreters eine Neubesetzung notwendig ist. Der Nominierungsausschuss der Gewerkschaft hat hierfür den Leiter des Landesfachbereiches Ver- und Entsorgung im Landesbezirk NRW vorgeschlagen.
Mit dem Beschluss soll die Neubesetzung der beiden Positionen im Aufsichtsrat der VEKS GmbH vollzogen werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Änderung einer Ausschussbesetzung; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0182 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0182 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Ersatzmandats im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, welches auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion als Vertreter der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe in den Rat gewählt worden war. Das betreffende Mitglied hat seine Funktion im Ausschuss niedergelegt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist für den Fall, dass ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Gremium ausscheidet, ein Ersatzmitglied für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Dabei muss der Vorschlag von der Stelle ausgehen, die auch das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.
Die SPD-Ratsfraktion schlägt daher eine neue Person für die Position des stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss vor. Laut der Verwaltung erfüllt die vorgeschlagene Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die Wahl dieser Person zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses beantragten. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss festgestellt.
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- 11.aAgentur für Arbeit Gelsenkirchen hier: Benennung eines Stellv. Mitgliedes für den Ausschuss für anzeigepflichtige EntlassungenZur Vorlage · 10/0187 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0187 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen. Dieser Ausschuss wird gemäß § 20 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gebildet und umfasst Vertreter der Geschäftsführung, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der öffentlichen Körperschaften. Die Aufgaben des Gremiums beinhalten die Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie des öffentlichen Interesses und der allgemeinen Arbeitsmarktlage.
Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen umfasst die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck. In der bisherigen Zusammensetzung der Vertretung der öffentlichen Körperschaften war für die Stadt Gladbeck ein stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Da die Amtsdauer der aktuellen Periode zum 30. Juni 2010 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Amtsdauer der Mitglieder orientiert sich an den Verwaltungsausschüssen nach § 375 SGB III und beträgt sechs Jahre.
Die Entscheidung über die Benennung erfolgt durch den Rat gemäß den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage wird die Wahl einer Person vorgeschlagen, um die stellvertretende Vertretung der Stadt Gladbeck in dem genannten Ausschuss für die neue Amtsperiode zu besetzen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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- 12Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)Zur Vorlage · 10/0116 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0116 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Neufassung ist die Aktualisierung des Gebührentarifs, der die entgeltpflichtigen Verwaltungstätigkeiten sowie deren jeweilige Gebührenhöhe definiert.
Die Verwaltung hat die bestehenden Regelungen überprüft und eine Anpassung der Tarifstellen als erforderlich eingestuft. Dabei sollen bestimmte Gebührentatbestände, die nicht mehr nachgefragt werden oder nicht mehr angeboten werden – wie etwa fototechnische Arbeiten oder der Ausgabe von Stadtkarten im Schwarzdruck –, ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig werden neue Gebührentatbestände aufgenommen, unter anderem die Erhebung von Gebühren für Verwertungsrechte pro Quelle oder Foto.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung sind zudem rechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung. Die Gebührenerhebung für Zustimmungen nach dem Telekommunikationsgesetz sowie die Gebühren für die Bearbeitung von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen wurden als unzulässig eingestuft, weshalb diese Tarifstellen gestrichen werden. Der Wegfall der Gebühren für Erschließungsverträge wird laut Verwaltung zu einem Rückgang des jährlichen Gebührenaufkommens um durchschnittlich 50.000 bis 60.000 Euro führen.
Neben den Streichungen und Ergänzungen sind punktuelle Gebührenanpassungen vorgesehen, während die meisten Tarifsätze unverändert bleiben. Auch die grundsätzlichen Satzungsregelungen zur Gebührenerhebung wurden textlich überarbeitet. Die Vorlage sieht den Beschluss der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vor.
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- 13Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 10/0164 · Beschlussvorlage
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Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 10/0164 eine Zusammenstellung über unerhebliche über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009 vorgelegt. Die vorliegende Dokumentation, die als Liste 3 bezeichnet wird, dient der Information über finanzielle Vorgänge, die gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die detaillierte Auflistung der genannten Ausgaben und Auszahlungen, die den Rahmen des ursprünglichen Haushaltsplans überschritten haben, jedoch als unerheblich eingestuft wurden. Mit dem Beschlussentwurf wird der Rat dazu angehalten, die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht.
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- 14Gründung einer Gesellschaft zum Photovoltaik-Projekt von Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) und Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW), GelsenkirchenZur Vorlage · 10/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beabsichtigt, gemeinsam mit der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW) aus Gelsenkirchen eine neue Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zu gründen. Die geplante Gesellschaft, die unter dem Arbeitstitel „ELE-GEW Photovoltaikgesellschaft mbH“ geführt werden soll, hat zum Ziel, eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des neuen Betriebshofes Gelsendienste in Gelsenkirchen–Ückendorf zu errichten und zu unterhalten. Zudem umfasst der Aufgabenbereich den Absatz der gewonnenen Energie sowie die Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der regenerativen Energiegewinnung.
Die Stadt Gladbeck ist mit einem Stammkapitalanteil von 7 % an der ELE beteiligt, wodurch die geplante Neugründung eine mittelbare Beteiligung der Stadt Gladbeck darstellt. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 €, wobei die ELE und die GEW jeweils eine Stammeinlage von 12.500 € übernehmen. Die geplante Photovoltaikanlage soll eine Gesamtleistung von mindestens 830 kW aufweisen und ein Investitionsvolumen von circa 2,4 Millionen Euro beanspruchen. Die Finanzierung des Investitionsvolumens soll über eine Sparkassenanleihe der Sparkasse Gelsenkirchen erfolgen, die für Kunden der ELE in Stückelungen zwischen 1.000 € und 10.000 € zeichnungsfähig sein soll.
Aufgrund der mittelbaren Beteiligung ist gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Planung, der Bau sowie der Betrieb der Anlage sollen durch die ELE oder deren Marktpartner erfolgen.
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- 159. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: 'Hegestraße / Lottenstraße' hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 9. Änderung des FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 10/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hegestraße / Lottenstraße“ im Stadtbezirk Alt-Rentfort vor. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Wohnbaufläche, die die bestehende Siedlungskante abschließen soll. Die Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Fläche sowie als Grünfläche mit Friedhofszweck ausgewiesen war, soll künftig als Wohnbaufläche und als Grünfläche mit der Zweckbestragung „Parkanlage“ dargestellt werden. Im Rahmen dieser Entwicklung ist auch die Renaturierung der Trasse des alten Haarbaches vorgesehen.
Die Vorlage umfasst die Entscheidung über Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange. Die Anregungen der Bezirksregierung Münster, der Bezirksregierung Arnsberg sowie der PLEdoc GmbH werden im Rahmen der Abwägung als bereits berücksichtigt oder durch bestehende Planungen abgedeckt betrachtet. Dem Regionalverband Ruhr wird gefolgt, indem die Begrenzung der Bebauung auf den Planbereich und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zugesichert werden. Ebenso wird der Vorschlag der Kreisverwaltung Recklinghausen übernommen, die geänderte Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Rentfort“ als nachrichtliche Darstellung in den Entwurf aufzunehmen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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- 16Betrifft: Bebauungsplan Nr. 139 Gebiet: Hege- / Lottenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0106 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0106 behandelt den Bebauungsplan Nr. 139 für das Gebiet Hege-/Lottenstraße. Das Vorhaben sieht auf einer etwa 4.000 m² großen Fläche die Entwicklung von circa 20 Wohneinheiten in Form von Doppelhäusern vor. Mit dem neuen Plan wird der seit 1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 62b im betreffenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Anregungen verschiedener Behörden berücksichtigt. Während die Untere Wasserbehörde, die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie die Untere Landschaftsbehörde nach Vorlage entsprechender Konzepte keine Einwände erhoben, wurden die Bedenken der Bezirksregierung Münster bezüglich der Lärmrichtwerte in die Planung integriert. Die Festsetzung sieht eine Aufteilung in ein allgemeines Wohngebiet im südwestlichen Bereich und ein reines Wohngebiet im nordöstlichen Teil vor. Aufgrund von Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbe- und Verkehrslärm sind Schallschutzmaßnahmen an den Außenfassaden sowie fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
Zudem regelt die Vorlage die Sicherung von Versorgungseinrichtungen sowie die Verlegung von Niederspannungskabeln durch die ELE, wobei die Kostenübernahme durch das Versorgungsunternehmen ausgeschlossen ist. Der Regionalverband Ruhr fordert den Ausschluss weiterer Flächenentwicklungen, was durch entsprechende Festsetzungen im Plan umgesetzt wird. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt sind aus der Vorlage nicht ersichtlich.
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- 17Bebauungsplan Nr. 75/1a, 2.Änderung Gebiet: Butendorf Ost hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 10/0108 wird die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf Ost zur Satzung vorgeschlagen. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Planfestsetzungen an die aktuelle Umgebungsbebauung. Im Teilbereich südlich der Röttgersbank soll die bisherige giebelständige Doppelhausbebauung durch traufständige Einfamilienhäuser ersetzt werden. Die geplante Bebauung umfasst insgesamt 11 Wohneinheiten, bestehend aus vier Doppel- und drei freistehenden Einfamiläusern, wodurch die bisherige Dichte von acht bis 16 Einheiten nicht erhöht wird. Bauliche Festsetzungen beinhalten eine maximale Wandhöhe von 3,80 Metern, zwei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl von 0,4.
Im Bereich der Röttgersbank ist die Bereitstellung von insgesamt 13 öffentlichen Stellplätzen vorgesehen, wobei durch die Neuparzellierung von Flächen der Deutschen Annington Ruhr GmbH acht neue Plätze in Senkrechtaufstellung entstehen. Die Kosten für den Ausbau von acht dieser Stellplätze werden auf etwa 9.700 Euro geschätzt.
Im Rahmen der Abwägung wurden Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Wertverluste, Schattenwurf, der Siedlungsdichte sowie des Fledermausschutzes geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Bauweise die Umgebung wahrt und keine negativen Auswirkungen auf Fledermäuse zu erwarten sind. Ein Hinweis der ThyssenKrupp Real Estate GmbH zu Bergwerksfeldern wird redaktionell in den Plan übernommen. Die Sicherstellung des Rettungsweges im Schulte-Rentrop-Weg wurde durch die Feuerwehr bestätigt. Der Beschlussentwurf sieht die Zurückweisung der weiteren Anregungen vor. Mit Inkrafttreten der Satzung wird der Bebauungsplan Nr. 75/1a vom 10.11.1994 aufgehoben.
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- 18Bebauungsplan Nr. 58b, 1. Änderung Gebiet: Krusenkamp hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 58b im Gebiet Krusenkamp vorgelegt. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets.
Hintergrund der Vorlage ist eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Die Verwaltung stellte fest, dass bisher nur in zwei Gebieten, dem Bebauungsplan Nr. 120 (Hegestraße) und dem vorliegenden Plan Nr. 58b (Krusenkamp), ein textlicher Ausschluss solcher Betriebe festgeschrieben ist. In anderen Gewerbegebieten sind diese als Gewerbebetriebe aller Art grundsätzlich zulässig. Die Änderung des Bebauungsplans Krusenkamp soll dazu beitragen, die Ansiedlung solcher Betriebe im Stadtgebiet zu steuern und auf Bereiche zu konzentrieren, in denen dies städtebaulich als vertretbar gilt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, die eine Beteiligung der Eigentümer der Bergwerksfelder „Graf Moltke 1“ und „Westerholt-Gas“ nahelegte. Die Verwaltung gab an, dass die RAG AG sowie die Minigas-Power GmbH bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. der öffentlichen Auslegung einbezogen wurden.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 58b, 1. Änderung, als Satzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 19Bebauungsplan Nr. 61, 1. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat einen Beschlussentwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 für das Gebiet Mühlenstraße vorgelegt. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Bordellen im Stadtgebiet. Durch den Ausschluss dieser Betriebe im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 sowie den Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Gewerbe- und Mischgebiet soll eine Konzentration der entsprechenden Nutzungen auf Bereiche erfolgen, die als städtebaulich vertretbar eingestuft werden.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten zu negativen Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes führen kann. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt, wobei die Bezirksregierung Arnsberg den Hinweis gab, die Eigentümerin der Bergwerksfelder im Plangebiet zu beteiligen. Die Verwaltung bestätigt, dass die E.ON AG bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung einbezogen wurde und keine neuen Erkenntnisse aus den Beteiligungen hervorgingen.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 61 als Satzung zu beschließen. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 20Bebauungsplan Nr. 62b, 1. Änderung Gebiet: Gewerbepark Wiesenbusch hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0097 betrifft die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 62b für das Gebiet Gewerbepark Wiesenbusch. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets. Hintergrund der Maßnahme ist eine Untersuchung der Verwaltung, die ergab, dass in den meisten gewerblichen Bebauungsplänen der Stadt bisher eine allgemeine Zulässigkeit solcher Betriebe bestand. Die Verwaltung führt aus, dass die Ansiedlung solcher Betriebe städtebauliche Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes haben kann. Durch die Änderung soll die Ansiedlung von Bordellen im Stadtgebiet gesteuert und auf Bereiche konzentriert werden, in denen dies städtebaulich als vertretbar gilt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von beteiligten Unternehmen geprüft. Die Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co. KG regte die Ausweisung einer Fernleitung inklusive eines Schutzstreifens im Bebauungsplan an. Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit, da die Leitung bereits durch einen Planfeststellungsbeschluss rechtlich gesichert ist. Ebenso regte die Gelsenwasser AG die Festsetzung eines Leitungsrechts für bestehende Wasserleitungen an. Auch dieser Anregung wird nicht gefolgt, da die Leitungen bereits über grundbuchliche Dienstbarkeiten abgesichert sind. Der Entwurf sieht vor, die Anregungen abzulehnen und den Bebauungsplan Nr. 62b in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
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- 21Bebauungsplan Nr. 99, 2. Änderung Gebiet: Gewerbepark Gladbeck - Brauck hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0099 der Verwaltung betrifft die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck - Brauck. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines Ausschlusses von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets sowie der Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Mischgebiet.
Die Grundlage für das Verfahren bildet eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Dabei wurde festgestellt, dass in den meisten Gewerbegebieten der Stadt bisher keine textlichen Ausschlüsse existierten, wodurch solche Betriebe als allgemeine Gewerbebetriebe zulässig waren. Die Verwaltung führt an, dass die Ansiedlung solcher Betriebe städtebauliche Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes haben kann. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 dient somit der Steuerung der Ansiedlung, um diese Betriebe auf Bereiche zu konzentrieren, in denen eine Ansiedlung als städtebaulich vertretbar gilt.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden sowie die öffentliche Auslegung der Pläne und der Begründung im Jahr 2009 verliefen ohne Einwände oder Anregungen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll der Begründung zustimmen und den Bebauungsplan Nr. 99, 2. Änderung, als Satzung beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden mit der Vorlage nicht angegeben.
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- 22Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG)Zur Vorlage · 10/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0119 sieht eine Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) vor. Hintergrund der Anpassungen sind Änderungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW), die im Jahr 2009 in Kraft getreten sind.
Die Änderung der Satzung betrifft primär die Anpassung von Berichtspflichten und Fristen. Konkret entfällt die bisherige Möglichkeit, die Frist für die Vorlage von Zwischenberichten an den Bürgermeister und den Betriebsausschuss über einen Monat nach Quartalsende hinaus zu verlängern. Ebenso ist die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts nunmehr auf den Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres begrenzt, da die frühere Option einer Verlängerung auf bis zu sechs Monate durch die neue Rechtslage nicht mehr zulässig ist.
Ein weiterer Punkt der Vorlage befasst sich mit der Behandlung von Pensionsrückstellungen für im Eigenbetrieb beschäftigte Beamtinnen und Beamte. Aufgrund der geänderten EigVO NRW entfällt das bisherige Passivierungswahlrecht. Die Verwaltung und die Leitung des Zentralen Betriebshofes streben an, die Pensionsrückstellungen in der NKF-Bilanz der Verwaltung auszuweisen, während der ZBG weiterhin Zahlungen für den Versorgungsaufwand an die Verwaltung leistet. Für diesen spezifischen Punkt ist laut Vorlage keine Änderung der Betriebssatzung erforderlich. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die beigefügte geänderte Satzung beschließen.
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- 23Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010Zur Vorlage · 10/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0166 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 8. Februar 2010 bis zum 20. März 2010 öffentlich aus. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Es wird festgehalten, dass etwaige Einwendungen, die im Rahmen dieser Auslegungsfrist eingehen, nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 sowie des Rates am 25. März 2010 vorgelegt.
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- 24Beratung der Haushaltssatzung 2010 einschließlich Anlagen/HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 10/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0189 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2010 sowie der dazugehörigen Anlagen und des Haushaltsicherungskonzeptes im Rat. Der Entwurf basiert auf der Berücksichtigung aller von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie auf den Ergebnissen der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss. Diese Anpassungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis dokumentiert.
Die Vorlage umfasst neben der überarbeiteten Haushaltssatzung 2010 verschiedene detaillierte Bestandteile. Dazu gehören das Gesamtänderungsverzeichnis mit Angaben zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan bezüglich der Instandhaltungsrückstellungen, dem investiven Finanzplan sowie den Verpflichtungsermächtigungen. Zudem liegen eine Neufassung des Haushaltsicherungskonzeptes, eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Prioritätenliste vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Haushaltssatzung 2010 einschließlich der Anlagen in der vorliegenden Form zu verabschieden. Die Vorlage wurde für die öffentliche Sitzung des Rates am 25. März 2010 vorbereitet.
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- 24.1Beratung der Haushaltssatzung 2010 einschließlich Anlagen/Haushaltssicherungskonzept - Resolution zur finanziellen Situation der Städte und Gemeinden -Zur Vorlage · 10/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0190 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2010 sowie des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist der Beitritt des Rates zur Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), welche in ihrer letzten Sitzung zur finanziellen Situation der Städte und Gemeinden verabschiedet wurde.
Die Vorlage legt dar, dass die Resolution der Verbandsversammlung des RVR verschiedene Ziele und Forderungen zur Finanzlage der Kommunen enthält. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Gladbeck diesen Forderungen im Rahmen des Haushaltsbeschlusses beitritt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die von der Verbandsversammlung des RVR beschlossene Resolution in vollem Umfang unterstützt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Resolution von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE sowie Vertretern der FWG im Regionalverband Ruhr einstimmig verabschiedet wurde. Mit der Annahme des Beschlusses würde sich die Stadt Gladbeck offiziell den Inhalten der Resolution anschließen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 25Stellenplan 2010Zur Vorlage · 10/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2010 sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Planstellen von 754,5 auf 762,4 Stellen vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,9 Stellen, der sich aus 14,3 neuen Planstellen und 5,4 Stellenstreichungen sowie zwei kw-Vermerken zusammensetzt. Der Entwurf führt zu einem jährlichen finanziellen Mehraufwand von 469.190 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Einsparungen in Höhe von 313.090 Euro, einem Mehraufwand durch Stellenumwandlungen von 108.000 Euro sowie einem Mehraufwand durch Stelleneinrichtungen von 674.280 Euro zusammen.
Die Einrichtung neuer Stellen betrifft die Feuerwehr, den Allgemeinen Sozialen Dienst, das Projekt „Kinder im Blick“, die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes sowie die Übernahme des Kindergartens „St. Franziskus“. Zudem sind Stellenumwandlungen für höhere Tätigkeiten, eine Stelle zur Vermeidung von Benachteiligung sowie wertgleiche Umwandlungen vorgesehen. Auch Arbeitszeitaufstockungen in der Schulverwaltung und im Sitzungsdienst sind Teil des Entwurfs. Der Personalrat unterstützt die Umwandlung zweier Planstellen im Amt für Jugend und Familie sowie im Vorzimmer des Stadtkämmerers in die Entgeltgruppe 8.
Ein weiterer Bestandteil der Anpassungen ist die neue Dienstplangestaltung durch die Einsparung einer Planstelle im Bereich der Museumsmitarbeit. Zudem liegt ein Vorschlag des Personalrats zur Umwandlung von drei Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 in die Besoldungsgruppe A 12 vor, was eine Neubewertung erfordert. Da die Ergebnisse hierzu noch nicht verlässlich feststehen, sind diese Umwandlungen nicht im Stellenplan 2010 enthalten, wodurch keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2010 gemäß der beigefügten Tabelle vor.
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Hauptdokument|20100301150904|20100301150928|20100301150940|20100301150951|20100301151010
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 27Mitteilungen des Bürgermeisters
- 28Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 29Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 30Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 31Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe GmbHnicht öffentlich
- 32Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2009nicht öffentlich
- 33Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung; Abberufung der Stadtamtfrau Bärbel Arning als Prüferin und Bestellung des Städt. Verwaltungsrates Ulrich Theis als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 104 Abs. 2 GO NRW nicht öffentlich
- 33.aGrundstücksangelegenheitennicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich