Betrifft: Bebauungsplan Nr. 139 Gebiet: Hege- / Lottenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0106 behandelt den Bebauungsplan Nr. 139 für das Gebiet Hege-/Lottenstraße. Das Vorhaben sieht auf einer etwa 4.000 m² großen Fläche die Entwicklung von circa 20 Wohneinheiten in Form von Doppelhäusern vor. Mit dem neuen Plan wird der seit 1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 62b im betreffenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Anregungen verschiedener Behörden berücksichtigt. Während die Untere Wasserbehörde, die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie die Untere Landschaftsbehörde nach Vorlage entsprechender Konzepte keine Einwände erhoben, wurden die Bedenken der Bezirksregierung Münster bezüglich der Lärmrichtwerte in die Planung integriert. Die Festsetzung sieht eine Aufteilung in ein allgemeines Wohngebiet im südwestlichen Bereich und ein reines Wohngebiet im nordöstlichen Teil vor. Aufgrund von Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbe- und Verkehrslärm sind Schallschutzmaßnahmen an den Außenfassaden sowie fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
Zudem regelt die Vorlage die Sicherung von Versorgungseinrichtungen sowie die Verlegung von Niederspannungskabeln durch die ELE, wobei die Kostenübernahme durch das Versorgungsunternehmen ausgeschlossen ist. Der Regionalverband Ruhr fordert den Ausschluss weiterer Flächenentwicklungen, was durch entsprechende Festsetzungen im Plan umgesetzt wird. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt sind aus der Vorlage nicht ersichtlich.
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