Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband; hier: Nachbenennung eines Vertreters in der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0175 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters in der Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14.03.2010. Da dieser Beamte zuvor vom Rat als stellvertretendes Mitglied in die genannte Verbandsversammlung entsandt worden war, ist durch den personellen Wechsel eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Beigeordneten als Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dort festgelegten Vorschriften ist der Rat für die Bestellung der Vertreter zuständig.
Mit der Neubesetzung der Vertretung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat zur Sitzung am 25.03.2010 vorbereitet.
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