Bebauungsplan Nr. 58b, 1. Änderung Gebiet: Krusenkamp hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 58b im Gebiet Krusenkamp vorgelegt. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets.
Hintergrund der Vorlage ist eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Die Verwaltung stellte fest, dass bisher nur in zwei Gebieten, dem Bebauungsplan Nr. 120 (Hegestraße) und dem vorliegenden Plan Nr. 58b (Krusenkamp), ein textlicher Ausschluss solcher Betriebe festgeschrieben ist. In anderen Gewerbegebieten sind diese als Gewerbebetriebe aller Art grundsätzlich zulässig. Die Änderung des Bebauungsplans Krusenkamp soll dazu beitragen, die Ansiedlung solcher Betriebe im Stadtgebiet zu steuern und auf Bereiche zu konzentrieren, in denen dies städtebaulich als vertretbar gilt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, die eine Beteiligung der Eigentümer der Bergwerksfelder „Graf Moltke 1“ und „Westerholt-Gas“ nahelegte. Die Verwaltung gab an, dass die RAG AG sowie die Minigas-Power GmbH bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. der öffentlichen Auslegung einbezogen wurden.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 58b, 1. Änderung, als Satzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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