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Beschlussvorlage

Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG)

10/0119 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0119 sieht eine Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) vor. Hintergrund der Anpassungen sind Änderungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW), die im Jahr 2009 in Kraft getreten sind.

Die Änderung der Satzung betrifft primär die Anpassung von Berichtspflichten und Fristen. Konkret entfällt die bisherige Möglichkeit, die Frist für die Vorlage von Zwischenberichten an den Bürgermeister und den Betriebsausschuss über einen Monat nach Quartalsende hinaus zu verlängern. Ebenso ist die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts nunmehr auf den Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres begrenzt, da die frühere Option einer Verlängerung auf bis zu sechs Monate durch die neue Rechtslage nicht mehr zulässig ist.

Ein weiterer Punkt der Vorlage befasst sich mit der Behandlung von Pensionsrückstellungen für im Eigenbetrieb beschäftigte Beamtinnen und Beamte. Aufgrund der geänderten EigVO NRW entfällt das bisherige Passivierungswahlrecht. Die Verwaltung und die Leitung des Zentralen Betriebshofes streben an, die Pensionsrückstellungen in der NKF-Bilanz der Verwaltung auszuweisen, während der ZBG weiterhin Zahlungen für den Versorgungsaufwand an die Verwaltung leistet. Für diesen spezifischen Punkt ist laut Vorlage keine Änderung der Betriebssatzung erforderlich. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die beigefügte geänderte Satzung beschließen.

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