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Beschlussvorlage

Wahl eines Beigeordneten

10/0114 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0114 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. März 2010 vakant. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, das auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. September 2009 zurückgeht, gingen insgesamt acht Bewerbungen ein. Nach einer Vorauswahl durch die Verwaltung erfüllten fünf Bewerber das Anforderungsprofil.

Ein Bewerber stellt sich im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den entsprechenden Bewerber für eine Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes wählt. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll gemäß der Eingruppierungsverordnung auf 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes festgelegt werden.

Die Zuständigkeit für die Wahl liegt beim Rat. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes kann die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung ausgehändigt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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