Bebauungsplan Nr. 62b, 1. Änderung Gebiet: Gewerbepark Wiesenbusch hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0097 betrifft die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 62b für das Gebiet Gewerbepark Wiesenbusch. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets. Hintergrund der Maßnahme ist eine Untersuchung der Verwaltung, die ergab, dass in den meisten gewerblichen Bebauungsplänen der Stadt bisher eine allgemeine Zulässigkeit solcher Betriebe bestand. Die Verwaltung führt aus, dass die Ansiedlung solcher Betriebe städtebauliche Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes haben kann. Durch die Änderung soll die Ansiedlung von Bordellen im Stadtgebiet gesteuert und auf Bereiche konzentriert werden, in denen dies städtebaulich als vertretbar gilt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von beteiligten Unternehmen geprüft. Die Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co. KG regte die Ausweisung einer Fernleitung inklusive eines Schutzstreifens im Bebauungsplan an. Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit, da die Leitung bereits durch einen Planfeststellungsbeschluss rechtlich gesichert ist. Ebenso regte die Gelsenwasser AG die Festsetzung eines Leitungsrechts für bestehende Wasserleitungen an. Auch dieser Anregung wird nicht gefolgt, da die Leitungen bereits über grundbuchliche Dienstbarkeiten abgesichert sind. Der Entwurf sieht vor, die Anregungen abzulehnen und den Bebauungsplan Nr. 62b in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
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