Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0166 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 8. Februar 2010 bis zum 20. März 2010 öffentlich aus. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Es wird festgehalten, dass etwaige Einwendungen, die im Rahmen dieser Auslegungsfrist eingehen, nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 sowie des Rates am 25. März 2010 vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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