Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) hier: Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0176 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser bisher als Vertreter in die Gesellschafterversammlung berufen sowie als Leiter der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen worden war, ist eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck eine Person als neuen Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GWG wählt. Gleichzeitig soll der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen werden, diese Person zum Leiter der Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich der Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und der Durchführung von Wahlen.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die Nachbenennung ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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