Bebauungsplan Nr. 75/1a, 2.Änderung Gebiet: Butendorf Ost hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 10/0108 wird die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf Ost zur Satzung vorgeschlagen. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Planfestsetzungen an die aktuelle Umgebungsbebauung. Im Teilbereich südlich der Röttgersbank soll die bisherige giebelständige Doppelhausbebauung durch traufständige Einfamilienhäuser ersetzt werden. Die geplante Bebauung umfasst insgesamt 11 Wohneinheiten, bestehend aus vier Doppel- und drei freistehenden Einfamiläusern, wodurch die bisherige Dichte von acht bis 16 Einheiten nicht erhöht wird. Bauliche Festsetzungen beinhalten eine maximale Wandhöhe von 3,80 Metern, zwei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl von 0,4.
Im Bereich der Röttgersbank ist die Bereitstellung von insgesamt 13 öffentlichen Stellplätzen vorgesehen, wobei durch die Neuparzellierung von Flächen der Deutschen Annington Ruhr GmbH acht neue Plätze in Senkrechtaufstellung entstehen. Die Kosten für den Ausbau von acht dieser Stellplätze werden auf etwa 9.700 Euro geschätzt.
Im Rahmen der Abwägung wurden Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Wertverluste, Schattenwurf, der Siedlungsdichte sowie des Fledermausschutzes geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Bauweise die Umgebung wahrt und keine negativen Auswirkungen auf Fledermäuse zu erwarten sind. Ein Hinweis der ThyssenKrupp Real Estate GmbH zu Bergwerksfeldern wird redaktionell in den Plan übernommen. Die Sicherstellung des Rettungsweges im Schulte-Rentrop-Weg wurde durch die Feuerwehr bestätigt. Der Beschlussentwurf sieht die Zurückweisung der weiteren Anregungen vor. Mit Inkrafttreten der Satzung wird der Bebauungsplan Nr. 75/1a vom 10.11.1994 aufgehoben.
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