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Beschlussvorlage

Agentur für Arbeit Gelsenkirchen hier: Benennung eines Stellv. Mitgliedes für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen

10/0187 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0187 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen. Dieser Ausschuss wird gemäß § 20 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gebildet und umfasst Vertreter der Geschäftsführung, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der öffentlichen Körperschaften. Die Aufgaben des Gremiums beinhalten die Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie des öffentlichen Interesses und der allgemeinen Arbeitsmarktlage.

Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen umfasst die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck. In der bisherigen Zusammensetzung der Vertretung der öffentlichen Körperschaften war für die Stadt Gladbeck ein stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Da die Amtsdauer der aktuellen Periode zum 30. Juni 2010 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Amtsdauer der Mitglieder orientiert sich an den Verwaltungsausschüssen nach § 375 SGB III und beträgt sechs Jahre.

Die Entscheidung über die Benennung erfolgt durch den Rat gemäß den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage wird die Wahl einer Person vorgeschlagen, um die stellvertretende Vertretung der Stadt Gladbeck in dem genannten Ausschuss für die neue Amtsperiode zu besetzen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen.

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