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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 99, 2. Änderung Gebiet: Gewerbepark Gladbeck - Brauck hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

10/0099 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0099 der Verwaltung betrifft die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck - Brauck. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines Ausschlusses von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets sowie der Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Mischgebiet.

Die Grundlage für das Verfahren bildet eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Dabei wurde festgestellt, dass in den meisten Gewerbegebieten der Stadt bisher keine textlichen Ausschlüsse existierten, wodurch solche Betriebe als allgemeine Gewerbebetriebe zulässig waren. Die Verwaltung führt an, dass die Ansiedlung solcher Betriebe städtebauliche Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes haben kann. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 dient somit der Steuerung der Ansiedlung, um diese Betriebe auf Bereiche zu konzentrieren, in denen eine Ansiedlung als städtebaulich vertretbar gilt.

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden sowie die öffentliche Auslegung der Pläne und der Begründung im Jahr 2009 verliefen ohne Einwände oder Anregungen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll der Begründung zustimmen und den Bebauungsplan Nr. 99, 2. Änderung, als Satzung beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden mit der Vorlage nicht angegeben.

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