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Beschlussvorlage

VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH - Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKS

10/0168 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 10/0168 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH.

Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser Beigeordnete zuvor vom Rat der Stadt Gladbeck in den Aufsichtsrat der VEKS GmbH entsandt worden war, ist eine Ersatzbenennung für dieses Gremium erforderlich. Der Beschlussentwurf sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Gladbeck durch einen Nachfolger zu ersetzen.

Zudem wird die Nachbenennung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat thematisiert. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der VEKS GmbH werden drei Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer auf Vorschlag der zuständigen Arbeitnehmervertretung gewählt. Die Gewerkschaft ver.di hat mitgeteilt, dass aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Vertreters eine Neubesetzung notwendig ist. Der Nominierungsausschuss der Gewerkschaft hat hierfür den Leiter des Landesfachbereiches Ver- und Entsorgung im Landesbezirk NRW vorgeschlagen.

Mit dem Beschluss soll die Neubesetzung der beiden Positionen im Aufsichtsrat der VEKS GmbH vollzogen werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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