Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0116 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Neufassung ist die Aktualisierung des Gebührentarifs, der die entgeltpflichtigen Verwaltungstätigkeiten sowie deren jeweilige Gebührenhöhe definiert.
Die Verwaltung hat die bestehenden Regelungen überprüft und eine Anpassung der Tarifstellen als erforderlich eingestuft. Dabei sollen bestimmte Gebührentatbestände, die nicht mehr nachgefragt werden oder nicht mehr angeboten werden – wie etwa fototechnische Arbeiten oder der Ausgabe von Stadtkarten im Schwarzdruck –, ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig werden neue Gebührentatbestände aufgenommen, unter anderem die Erhebung von Gebühren für Verwertungsrechte pro Quelle oder Foto.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung sind zudem rechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung. Die Gebührenerhebung für Zustimmungen nach dem Telekommunikationsgesetz sowie die Gebühren für die Bearbeitung von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen wurden als unzulässig eingestuft, weshalb diese Tarifstellen gestrichen werden. Der Wegfall der Gebühren für Erschließungsverträge wird laut Verwaltung zu einem Rückgang des jährlichen Gebührenaufkommens um durchschnittlich 50.000 bis 60.000 Euro führen.
Neben den Streichungen und Ergänzungen sind punktuelle Gebührenanpassungen vorgesehen, während die meisten Tarifsätze unverändert bleiben. Auch die grundsätzlichen Satzungsregelungen zur Gebührenerhebung wurden textlich überarbeitet. Die Vorlage sieht den Beschluss der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vor.
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Dokumente
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