Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0174 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck infolge der Versetzung in den Ruhestand zum 14. März 2010.
Gemäß § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Beigeordneten mit Wirkung zum 26. März 2010 für diese Funktion zu bestellen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes. Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 163,61 Euro vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für diese Personalmaßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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