Bebauungsplan Nr. 61, 1. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat einen Beschlussentwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 für das Gebiet Mühlenstraße vorgelegt. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Bordellen im Stadtgebiet. Durch den Ausschluss dieser Betriebe im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 sowie den Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Gewerbe- und Mischgebiet soll eine Konzentration der entsprechenden Nutzungen auf Bereiche erfolgen, die als städtebaulich vertretbar eingestuft werden.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten zu negativen Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes führen kann. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt, wobei die Bezirksregierung Arnsberg den Hinweis gab, die Eigentümerin der Bergwerksfelder im Plangebiet zu beteiligen. Die Verwaltung bestätigt, dass die E.ON AG bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung einbezogen wurde und keine neuen Erkenntnisse aus den Beteiligungen hervorgingen.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 61 als Satzung zu beschließen. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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