Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 2006 gem. § 79 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung i.V.m. § 9 NKFEG NRWZur Vorlage · 05/0423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0423 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalen Neugliederungs- und Finanzreformgesetzes.
Der Entwurf der Haushaltssatzung umfasst neben den Kernteilen Band I und Band II auch die dazugehörigen Anlagen. Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen ist das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum von 2006 bis 2040 sowie der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2005 bis 2009. Die entsprechenden detaillierten Ausdrucke und Übersetzungstabellen werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Der Bürgermeister leitet den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von ihm festgestellten Entwurf an den Rat weiter. Die Verwaltung gibt an, den Haushaltsentwurf für die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen aktuell zu halten und notwendige Änderungen gegebenenfalls über Änderungsverzeichnisse bekannt zu geben.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Weiterleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2006, der Anlagen sowie des Investitionsprogramms an die Fachausschüsse und den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung beabsichtigt.
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- 5Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 05/0351 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Sportausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung der Tätigkeit als beratendes Mitglied durch eine Ratsangehörige im Juni 2005.
Die Fraktion bittet darum, ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für eine solche Benennung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Grundlage für die Neubesetzung bildet § 58 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Benennung der Person zum beratenden Mitglied im Sportausschuss gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmung vorzunehmen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 6Änderung von Ausschussbesetzungen CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 05/0402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 05/0402 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Mandatsniederlegungen sowie personelle Veränderungen in den Gremien. Nachdem ein Ratsmitglied sein Mandat niedergelegt hat, tritt ein Nachfolger in den Rat ein, was Anpassungen in mehreren Ausschüssen erforderlich macht.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass das neue Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie in den Sportausschuss gewählt wird. Zudem soll dieses Mitglied als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kulturausschuss fungieren. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss berufen werden.
Für den Sportausschuss wird zudem eine sachkundige Bürgerin als ordentliches Mitglied vorgeschlagen, um den Ausstieg eines bisherigen sachkundigen Bürgers zu ersetzen. Im Jugendhilfeausschuss sollen aufgrund von personellen Veränderungen ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie eine Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Die Neubesetzungen im Jugendhilfeausschuss erfolgen dabei unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht verzeichnet.
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- 7Änderungen von Ausschussbesetzungen hier: Berufung eines SchulausschussmitgliedesZur Vorlage · 05/0434 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0434 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit einer Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Das bisherige Mitglied vertrat die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule im Schulausschuss.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulverwaltungsgesetzes sowie der kommunalen Verfassungsgesetze können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Da das bisherige Mitglied das Gremium vorzeitig verlassen hat, sieht die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Das Kollegium der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule hat für die Nachbesetzung einen Oberstudienrat vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Berufung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher die Berufung des Oberstudienrats zum ordentlichen beratenden Mitglied des Schulausschusses vor. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 8Änderung von Ausschussbesetzungen Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 05/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0439 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage sind die Mandat niederlegungen zweier Ratsmitglieder im Umweltausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss.
Für den Umweltausschuss wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachzubesetzen, wodurch sich die Anzahl der ordentlichen Mitglieder von zehn auf elf erhöht und die Anzahl der sachkundigen Bürger von drei auf zwei reduziert. Ein weiteres Ratsmitglied soll als stellvertretendes ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um die Position eines Ratsmitglieds zu übernehmen, das ebenfalls aus dem Gremium ausscheidet.
Im Jugendhilfeausschuss wird die Benennung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds beantragt. Die entsprechende Ratsmitgliedschaft soll durch eine sachkundige Bürgerin besetzt werden, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung gemäß der Satzung des Jugendamtes erfüllt.
Der Beschlussentwurf sieht die Neufestsetzung der Zusammensetzung des Umwelt-/Werksausschusses sowie die entsprechenden Wahlen und Benennungen vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 9Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines stellv. VerwaltungsratsmitgliedesZur Vorlage · 05/0410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0410 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Schreiben vom 20. September 2005, mit dem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied seine Funktion im Verwaltungsrat niedergelegt hat.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes für die Sparkassen sowie die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände ist im Falle eines Ausscheidens vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Gewährträgers ein Nachfolger zu wählen. Die CDU-Fraktion hat für diese Position ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen.
Die Durchführung der Wahl unterliegt den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Der Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Für den Wahlvorgang ist eine offene Abstimmung vorgesehen, wobei die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte in einer engeren Wahl zwischen den beiden Stimmenstärksten keine absolute Mehrheit erreicht werden, entscheidet im Falle einer Stimmengleichheit das Los. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalbesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 10Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH hier: Wahl eines AufsichtsratsmitgliedesZur Vorlage · 05/0408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0408 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat, welches sein Amt zum 20. September 2005 niedergelegt hat.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eine Nachfolge für die verbleibende Amtszeit wählen. Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein Ratsmitglied vorgeschlagen.
Die Wahl soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch eine offene Abstimmung erfolgen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewählten Personen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung des Aufsichtsratsmitglieds keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH vor.
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- 11Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010Zur Vorlage · 05/0364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0364 befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2005 bis 2010. Da die Stadt Gladbeck Mitglied der Emschergenossenschaft ist, nimmt sie ihre Mitwirkungsrechte durch die Entsendung von Delegierten wahr.
Aufgrund der geleisteten Jahresumlagen in den Jahren 2002 bis 2004 ist die Stadt Gladbeck berechtigt, drei Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden. Die Satzung der Emschergenossenschaft legt hierfür die Voraussetzungen fest, unter anderem die berufliche Tätigkeit oder die Zugehörigkeit zu den Organen des Mitglieds. Zudem ist festgelegt, dass Vertreter der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder der kommunalen Vertretung überschreiten dürfen und dass die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben.
Im Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbaurat als Vertreter des Bürgermeisters für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die weiteren zwei zu besetzenden Delegiertenposten sind in der Vorlage noch nicht konkret benannt. Die Bestellung der Vertreter erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Gladbeck ergeben sich aus dieser Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 12Nachtrag zum Stellenplan 2005Zur Vorlage · 05/0425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0425 des Organisations- und Personalamtes betrifft einen Nachtrag zum Stellenplan 2005 der Stadt Gladbeck im Zusammenhang mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Recklinghausen. Die ARGE wurde auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Recklinghausen und den Agenturen für Arbeit Recklinghausen und Gelsenkirchen zum 01.01.2005 eingerichtet. Die Bezirksstelle Gladbeck nimmt seit dem 01.07.2005 die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II wahr und umfasst insgesamt 84 Beschäftigte, wobei die Stadt Gladbeck 20,5 Planstellen mit 21 Mitarbeitenden einbringt.
Aufgrund des geänderten Aufgabenzuschnitts innerhalb der Bezirksstelle ist eine neue Stellenbewertung erfolgt. Die Vorlage sieht die Umwandlung von Stellen in den Bereichen Leitung, Teamleitung und Fallmanagement vor, um den qualifizierten Tätigkeiten gerecht zu werden. Dabei werden die Besoldungs- und Entgeltgruppen entsprechend angepasst, wobei die neue Tarifstruktur des TVöD berücksichtigt wurde. Die Umwandlung der Bezirksleiterstelle soll durch eine interne Stellenverlegung erfolgen.
Die durch die Stellenumwandlungen entstehenden jährlichen Mehrkosten für den Personaleinsatz in Höhe von etwa 120.000 Euro werden gemäß dem Personalgestellungsvertrag von der ARGE getragen. Der Personalrat wurde im Rahmen der Mitbestimmung angehört und hat keine Änderungsvorschläge eingereicht. Der Entwurf sieht die Beschlussfassung über die in der Anlage aufgeführten Stellenumwandlungen vor.
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- 13Vorlage des Jahresabschlusses 2004 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 05/0422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0422 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2004 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 653,96 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das betreffende Geschäftsjahr beläuft sich auf 2.250.228,07 Euro. Nach Vorwegzuführung von Mitteln in die Sicherheitsrücklage und die freie Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 956.058,15 Euro. Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Teilbetrag in Höhe von 337.534,21 Euro gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.
Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragsteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 301.924,35 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Gewährträger ist im Entwurf vorgesehen.
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- 14Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Sandstraße von Hegestraße bis SchultenstraßeZur Vorlage · 05/0403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck betrifft die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Geh- und Radwege in der Sandstraße im Bereich zwischen der Hegestraße und der Schultenstraße. Die baulichen Maßnahmen, die den Ausbau der Wegeführung umfassten, wurden im Zeitraum von Juli 2000 bis Februar 2001 durchgeführt und im Mai 2001 nach der Schlussabnahme abgeschlossen.
Da die Sandstraße als Hauptverkehrsstraße einzustufen ist, sieht die bestehende Beitragssatzung von 1987 reguläre Anteile für Gehwege von 50 % und Radwege von 10 % vor. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine Anwendung dieser Standardwerte im vorliegenden Fall zu einer ungleichmäßigen Verteilung führen würde. Grund hierfür ist eine atypische Erschließungssituation: Etwa 40 % der Frontlänge der ausgebauten Wege werden von Grundstücken gesäumt, die aufgrund ihrer Widmung als Grün-, Wald- oder Wasserwirtschaftsflächen nicht als beitragspflichtig gelten.
Um zu verhindern, dass die verbleibenden 21 beitragspflichtigen Grundstücke die Kosten allein tragen müssen, wird die Erlassung einer Einzelfallssatzung beantragt. Diese sieht eine Reduzierung der Anliegeranteile vor, sodass für Gehwege 30 % und für Radwege 6 % des Aufwandes zu tragen sind. Dies entspricht einem Gesamtergebnis von 57.952,08 Euro und einem Verteilungsfaktor von 1,71 Euro pro Berechnungseinheit. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden, um die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge zu gewährleisten.
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- 15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.932100 - Grunderwerb Gewerbegebiet Hegestraße -Zur Vorlage · 05/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0319 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Mitteln für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße.
Nach der Begründung wurde der Stadt Gladbeck ein Kaufangebot über 50.000 Euro für Grundstücke im Bereich der Hegestraße/westlich der A 31 unterbreitet. Da für diesen Zweck im Haushalt 2005 keine Mittel vorgesehen waren und keine Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Die Annahme des Angebots dient dem reibungslosen Weiterbau der Erschließungsflächen und soll eine Erhöhung der Baukosten verhindern. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Sitzungsperiode im Oktober 2005 abgewartet werden.
Der Entwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 11. Juli 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, förmlich zu genehmigen. Die Haushaltsstelle für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße soll um 50.000 Euro erhöht werden. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für die Landeszuweisung zum Jugend- und Bürgertreff Schachtstraße in gleicher Höhe.
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- 16Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NW für 2005Zur Vorlage · 05/0416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 05/0416 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung der Finanzdaten verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 sowie des Rates am 20. Oktober 2005 vorgesehen.
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- 17Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 05/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0444 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß den §§ 81 und 82 der Gemeindeordnung NRW. Die beantragten Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 1.013.255 Euro, aufgeteilt in drei Listen mit den Beträgen 890.128 Euro, 72.000 Euro und 51.127 Euro. Zusätzlich werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 280.000 Euro zur Genehmigung vorgelegt.
Die Liste 3 resultiert aus einer Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses zur Verwendung von Mitteln aus dem Fonds für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, wobei hierfür eine formelle Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Zwischenfinanzierung der Spielraumleitplanung. Hierbei ist vorgesehen, die für die Finanzierung vorgesehenen Erlöse in Höhe von 80.000 Euro durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage Alten- und Pflegeheime zu ersetzen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken, insbesondere aus der Vermarktung ausgewählter Spielplätze, sollen der Sonderrücklage zugeführt werden. Zudem wird festgehalten, dass die Verfügung über einen Betrag von 32.000 Euro für den Einsatz von Integrationshelfern erst nach einer Beschlussfassung im Schulausschuss erfolgen darf. Die Deckung der Ausgaben ergibt sich aus den beigefügten Zusammenstellungen.
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- 18Bebauungsplan Nr. 58a, 1., 2., 3. Änderung Gebiet: Buersche Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 05/0320 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 58a, 1., 2., 3. Änderung, für das Gebiet Buersche Straße als Satzung beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht vor, die Festsetzungen des seit 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplans für einen bestimmten Teilbereich aufzuheben.
Der ursprüngliche Plan verfolgte Ziele, die Buersche Straße im Bereich der Eisenbahnstrecke Dorsten/Wanne-Eickel kreuzungsfrei auszubauen und einen eigenen Gleiskörper für die damalige Straßenbahn im Mittelstreifen zu sichern. Da der Straßenbahnbetrieb eingestellt wurde, dient der Mittelstreifen nun als Grünfläche. Zudem war die Entfernung einer südlichen Bauzeile zur Erweiterung der Verkehrsfläche vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass die damaligen Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen parallel zur Buerschen Straße aufgrund des aktuellen Straßenausbaus nicht mehr realisierbar sind.
Für Bereiche nördlich der Buerschen Straße, die zwischen dem August-Wessendorf-Weg, der Bahnhofstraße, dem Bereich Am Sägewerk und der Erlenstraße liegen, sollen die Regelungen aufgehoben werden, da die Bebauung dort bereits abgeschlossen ist oder die Planinhalte nicht mehr zutreffen. Eine Straßenrandbebauung ist nach § 34 BauGB beurteilbar, weshalb keine städtebauliche Notwendigkeit für den Fortbestand des Bebauungsplans besteht. Die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfolgte ohne Einwände.
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- 19Bebauungsplan Nr. 43 Gebiet: Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 05/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 43 für das Gebiet Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung als Satzung beschließen. Der seit 1966 rechtsverbindliche Plan regelte unter anderem das Brückenbauwerk der Europabrücke sowie die verkehrliche Anbindung der Möller- und Schultenstraße an die Sandstraße.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung mit veränderten Planungsvorstellungen. Ziel ist es, das denkmalgeschützte Siedlungsgefüge durch Lückenschließungen und den Erhalt bestehender Strukturen zu vervollständigen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängend bebauten Ortsteilen künftig nach § 34 BauGB erfolgen. Damit sollen bestehende Gebäude eine über den reinen Bestandsschutz hinausgehende planungsrechtliche Sicherung erhalten. Ein Teilbereich des Plans, der zuvor als Industriegebiet festgesetzt war, wird bereits durch andere Bebauungspläne ersetzt oder soll dies zukünftig werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während die Bürgerbeteiligung keine Anregungen ergab, äußerte der Kreis Recklinghausen den Wunsch, den alten Baumbestand im Bereich der Musikschule zu erhalten. Da dieser Bereich nach der Aufhebung dem § 35 BauGB unterliegt und im Flächennutzungsplan als Wald sowie unter Landschaftsschutz ausgewiesen ist, wird diesem Anliegen entsprochen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 20Schlachthofgelände 'Am Roten Turm' 1. Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als SatzungZur Vorlage · 05/0328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0328 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der weiteren Entwicklung des Schlachthofgeländes „Am Roten Turm“ in Gladbeck. Das Areal an der Grabenstraße, welches seit 1999 nicht mehr in seiner ursprünglichen Funktion genutzt wird, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Angestrebt wird eine Mischung aus Wohnen, Gastronomie und nicht störendem Gewerbe, um die Funktionen der Innenstadt zu ergänzen.
Die Vorlage legt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB dar. Diese Untersuchungen, die von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Gladbeck GmbH durchgeführt wurden, dienen als Grundlage für die Beurteilung der städtebaulichen Verhältnisse und der Durchführbarkeit einer Sanierung. Ein Antrag auf Bezuschussung aus Stadterneuerungsmitteln wurde bereits gestellt. Da das Projekt auch Fremdgrundstücke umfasst, wird ein herkömmliches Sanierungsverfahren angewandt, um die Umsetzung der Sanierungsziele durch die Gemeinde sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Entwurf einer Sanierungssatzung. Mit dieser soll das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt werden, um städtebauliche Missstände zu beheben. Die Entwicklung des Geländes wird gemeinsam von der Stadt Gladbeck, der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Gladbeck GmbH sowie der Gladbecker Wohn- und Gewerbepark Roter Turm GmbH initiiert. Die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude, wie der Direktorenvilla und des Wasserturms, ist dabei Teil der Planung. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Sanierungssatzung zu beschließen.
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- 21Bericht über den Abschluss des Umlegungsverfahrens Butendorf-Ost, U 75Zur Vorlage · 05/0438 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ingenieuramt hat dem Rat einen Bericht über den Abschluss des Umlegungsverfahrens Butendorf-Ost (U 75) vorgelegt. Das Verfahren wurde ursprünglich am 16. September 1983 angeordnet, um die städtebauliche Planung des Bebauungsplanes 75/1 umzusetzen und Grundstücke für eine zweckmäßige Nutzung neu zu gestalten. Im Verlauf des Verfahrens mussten die Bodenordnungsziele aufgrund einer Altlast im nördlichen Planbereich angepasst werden.
Durch die Bodenordnung wurden Neubauflächen für etwa 286 Wohneinheiten geschaffen, darunter Reihen- und Doppelhäuser sowie Eigentumswohnungen in bereits errichteten Mehrfamilienhäusern. Die Stadt Gladbeck hat als erste Grundstückseigentümerin etwa 40.000 Quadratmeter Wald-, Grün- und Spielfläche sowie rund 9.000 Quadratmeter Neubaufläche für 22 Baugrundstücke erhalten. Die Liegenschaftsabteilung des Amtes für kommunale Finanzen hat die stadteigenen Neubauflächen für einen Betrag von circa 1.466.500 Euro vermarktet.
Als Erschließungsträgerin verzeichnet die Stadt eine Vergrößerung der öffentlichen Verkehrsflächen um etwa 14.000 Quadratmeter. In ihrer Funktion als Verfahrensträgerin flossen Einnahmen aus Wertunterschieden zwischen Einwurf- und Zuteilungsgrundstückswerten in Höhe von circa 954.000 Euro zu. Das Umlegungsverfahren ist nun abgeschlossen. Der Bericht wurde im Stadtplanungs- und Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
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- 22Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung -Zur Vorlage · 05/0441 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates am 20. Oktober 2005 die Aufnahme eines Antrags zur Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung beantragt. Mit diesem Vorschlag wird eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Tagesordnungserstellung angestrebt.
Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass Anträge, die gemäß § 7 der Geschäftsordnung von Fraktionen eingebracht wurden, in der Vergangenheit durch Anträge der Verwaltung oder durch Minderheitsbeschlüsse von Ausschüssen bzw. des Rates von der Tagesordnung abgesetzt wurden. Dies habe dazu geführt, dass betroffene Fraktionen keine Möglichkeit zur Erörterung ihrer Anliegen hatten. Laut der Antragstellerin führt die Möglichkeit, die Behandlung von Tagesordnungspunkten durch einfachen Mehrheitsbeschluss abzusetzen, dazu, dass das Recht der Fraktionen auf Vorschläge zur Tagesordnung faktisch nicht wirksam ausgeübt werden kann.
Um die Rechte kleinerer Fraktionen sowie von Fraktionen außerhalb einer mehrheitsbildenden Koalition zu wahren, schlägt die DKP-Ratsfraktion vor, den § 7 der Geschäftsordnung um einen zweiten Absatz zu ergänzen. Dieser besagt, dass die Absetzung oder Vertagung eines Tagesordnungspunktes, dessen Behandlung eine Fraktion beantragt hat, nur noch aus dringenden Gründen zulässig sein soll. Ein entsprechender Beschlussentwurf soll in der Ratssitzung zur Abstimmung gestellt werden.
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- 23Beschlusscontrolling/Beschlussliste 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0413 des Bürgermeisterbüros dient der Vorlage der Beschlussliste für das erste Halbjahr 2005 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Vorlage basiert auf einer Festlegung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 1997, wonach für den Rat sowie für alle Fachausschüsse eine stichwortartige Beschlusskontrolle zweimal jährlich als Bestandteil des Berichtswesens vorgelegt werden soll.
Mit der vorliegenden Liste wird die Dokumentation der getroffenen Entscheidungen des Rates für den genannten Zeitraum abgeschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2005 im Rat zur Kenntnis genommen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die entsprechende Liste der Beschlüsse ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen des Bürgermeisters
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 29Beschlusscontrolling/Beschlussliste 1. Halbjahr 2005nicht öffentlich
- 30Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 31Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich