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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 43 Gebiet: Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

05/0321 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 43 für das Gebiet Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung als Satzung beschließen. Der seit 1966 rechtsverbindliche Plan regelte unter anderem das Brückenbauwerk der Europabrücke sowie die verkehrliche Anbindung der Möller- und Schultenstraße an die Sandstraße.

Die Verwaltung begründet die Aufhebung mit veränderten Planungsvorstellungen. Ziel ist es, das denkmalgeschützte Siedlungsgefüge durch Lückenschließungen und den Erhalt bestehender Strukturen zu vervollständigen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängend bebauten Ortsteilen künftig nach § 34 BauGB erfolgen. Damit sollen bestehende Gebäude eine über den reinen Bestandsschutz hinausgehende planungsrechtliche Sicherung erhalten. Ein Teilbereich des Plans, der zuvor als Industriegebiet festgesetzt war, wird bereits durch andere Bebauungspläne ersetzt oder soll dies zukünftig werden.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während die Bürgerbeteiligung keine Anregungen ergab, äußerte der Kreis Recklinghausen den Wunsch, den alten Baumbestand im Bereich der Musikschule zu erhalten. Da dieser Bereich nach der Aufhebung dem § 35 BauGB unterliegt und im Flächennutzungsplan als Wald sowie unter Landschaftsschutz ausgewiesen ist, wird diesem Anliegen entsprochen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

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