Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0410 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Schreiben vom 20. September 2005, mit dem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied seine Funktion im Verwaltungsrat niedergelegt hat.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes für die Sparkassen sowie die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände ist im Falle eines Ausscheidens vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Gewährträgers ein Nachfolger zu wählen. Die CDU-Fraktion hat für diese Position ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen.
Die Durchführung der Wahl unterliegt den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Der Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Für den Wahlvorgang ist eine offene Abstimmung vorgesehen, wobei die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte in einer engeren Wahl zwischen den beiden Stimmenstärksten keine absolute Mehrheit erreicht werden, entscheidet im Falle einer Stimmengleichheit das Los. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalbesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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