Bebauungsplan Nr. 58a, 1., 2., 3. Änderung Gebiet: Buersche Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 58a, 1., 2., 3. Änderung, für das Gebiet Buersche Straße als Satzung beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht vor, die Festsetzungen des seit 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplans für einen bestimmten Teilbereich aufzuheben.
Der ursprüngliche Plan verfolgte Ziele, die Buersche Straße im Bereich der Eisenbahnstrecke Dorsten/Wanne-Eickel kreuzungsfrei auszubauen und einen eigenen Gleiskörper für die damalige Straßenbahn im Mittelstreifen zu sichern. Da der Straßenbahnbetrieb eingestellt wurde, dient der Mittelstreifen nun als Grünfläche. Zudem war die Entfernung einer südlichen Bauzeile zur Erweiterung der Verkehrsfläche vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass die damaligen Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen parallel zur Buerschen Straße aufgrund des aktuellen Straßenausbaus nicht mehr realisierbar sind.
Für Bereiche nördlich der Buerschen Straße, die zwischen dem August-Wessendorf-Weg, der Bahnhofstraße, dem Bereich Am Sägewerk und der Erlenstraße liegen, sollen die Regelungen aufgehoben werden, da die Bebauung dort bereits abgeschlossen ist oder die Planinhalte nicht mehr zutreffen. Eine Straßenrandbebauung ist nach § 34 BauGB beurteilbar, weshalb keine städtebauliche Notwendigkeit für den Fortbestand des Bebauungsplans besteht. Die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfolgte ohne Einwände.
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