Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0364 befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2005 bis 2010. Da die Stadt Gladbeck Mitglied der Emschergenossenschaft ist, nimmt sie ihre Mitwirkungsrechte durch die Entsendung von Delegierten wahr.
Aufgrund der geleisteten Jahresumlagen in den Jahren 2002 bis 2004 ist die Stadt Gladbeck berechtigt, drei Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden. Die Satzung der Emschergenossenschaft legt hierfür die Voraussetzungen fest, unter anderem die berufliche Tätigkeit oder die Zugehörigkeit zu den Organen des Mitglieds. Zudem ist festgelegt, dass Vertreter der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder der kommunalen Vertretung überschreiten dürfen und dass die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben.
Im Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbaurat als Vertreter des Bürgermeisters für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die weiteren zwei zu besetzenden Delegiertenposten sind in der Vorlage noch nicht konkret benannt. Die Bestellung der Vertreter erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Gladbeck ergeben sich aus dieser Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen.
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