Vorlage des Jahresabschlusses 2004 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0422 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2004 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 653,96 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das betreffende Geschäftsjahr beläuft sich auf 2.250.228,07 Euro. Nach Vorwegzuführung von Mitteln in die Sicherheitsrücklage und die freie Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 956.058,15 Euro. Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Teilbetrag in Höhe von 337.534,21 Euro gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.
Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragsteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 301.924,35 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Gewährträger ist im Entwurf vorgesehen.
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