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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NW für 2005

05/0416 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 05/0416 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.

Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung der Finanzdaten verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 sowie des Rates am 20. Oktober 2005 vorgesehen.

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