Änderungen von Ausschussbesetzungen hier: Berufung eines Schulausschussmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0434 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit einer Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Das bisherige Mitglied vertrat die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule im Schulausschuss.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulverwaltungsgesetzes sowie der kommunalen Verfassungsgesetze können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Da das bisherige Mitglied das Gremium vorzeitig verlassen hat, sieht die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Das Kollegium der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule hat für die Nachbesetzung einen Oberstudienrat vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Berufung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher die Berufung des Oberstudienrats zum ordentlichen beratenden Mitglied des Schulausschusses vor. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50510100435
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung von Ausschussbesetzungen Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 06.10.2005
- Bericht über den Abschluss des Umlegungsverfahrens Butendorf-Ost, U 75 06.10.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung - 07.10.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 13.10.2005
- Nachtrag zum Stellenplan 2005 27.09.2005
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 2006 gem. § 79 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung i.V.m. § 9 NKFEG NRW 26.09.2005