Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates am 20. Oktober 2005 die Aufnahme eines Antrags zur Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung beantragt. Mit diesem Vorschlag wird eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Tagesordnungserstellung angestrebt.
Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass Anträge, die gemäß § 7 der Geschäftsordnung von Fraktionen eingebracht wurden, in der Vergangenheit durch Anträge der Verwaltung oder durch Minderheitsbeschlüsse von Ausschüssen bzw. des Rates von der Tagesordnung abgesetzt wurden. Dies habe dazu geführt, dass betroffene Fraktionen keine Möglichkeit zur Erörterung ihrer Anliegen hatten. Laut der Antragstellerin führt die Möglichkeit, die Behandlung von Tagesordnungspunkten durch einfachen Mehrheitsbeschluss abzusetzen, dazu, dass das Recht der Fraktionen auf Vorschläge zur Tagesordnung faktisch nicht wirksam ausgeübt werden kann.
Um die Rechte kleinerer Fraktionen sowie von Fraktionen außerhalb einer mehrheitsbildenden Koalition zu wahren, schlägt die DKP-Ratsfraktion vor, den § 7 der Geschäftsordnung um einen zweiten Absatz zu ergänzen. Dieser besagt, dass die Absetzung oder Vertagung eines Tagesordnungspunktes, dessen Behandlung eine Fraktion beantragt hat, nur noch aus dringenden Gründen zulässig sein soll. Ein entsprechender Beschlussentwurf soll in der Ratssitzung zur Abstimmung gestellt werden.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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