Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH hier: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0408 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat, welches sein Amt zum 20. September 2005 niedergelegt hat.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eine Nachfolge für die verbleibende Amtszeit wählen. Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein Ratsmitglied vorgeschlagen.
Die Wahl soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch eine offene Abstimmung erfolgen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewählten Personen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung des Aufsichtsratsmitglieds keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH vor.
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