Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.932100 - Grunderwerb Gewerbegebiet Hegestraße -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0319 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Mitteln für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße.
Nach der Begründung wurde der Stadt Gladbeck ein Kaufangebot über 50.000 Euro für Grundstücke im Bereich der Hegestraße/westlich der A 31 unterbreitet. Da für diesen Zweck im Haushalt 2005 keine Mittel vorgesehen waren und keine Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Die Annahme des Angebots dient dem reibungslosen Weiterbau der Erschließungsflächen und soll eine Erhöhung der Baukosten verhindern. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Sitzungsperiode im Oktober 2005 abgewartet werden.
Der Entwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 11. Juli 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, förmlich zu genehmigen. Die Haushaltsstelle für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße soll um 50.000 Euro erhöht werden. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für die Landeszuweisung zum Jugend- und Bürgertreff Schachtstraße in gleicher Höhe.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Resolution des Rates der Stadt Gladbeck zur aktuellen Lage im Steinkohlebergbau 04.07.2005
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