Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Bestellung einer Schriftführerin und zwei stellv. Schriftführerinnen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt-, Finanz- und DigitalisierungsausschussesZur Vorlage · 25/0415 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für die Protokollierung seiner Sitzungen. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, die von der Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neubesetzung der Funktionen für die Fertigung der Niederschriften vor. Während in der Vergangenheit eine Person als Schriftführerin und zwei Personen als stellvertretende Schriftführerinnen bestellt waren, wird nun vorgeschlagen, die Rollen neu zu verteilen. Konkret soll eine bisherige stellvertretende Schriftführerin zur Schriftführerin ernannt werden, während die bisherige Schriftführerin sowie eine weitere Person die Positionen der stellvertretenden Schriftführerinnen übernehmen sollen.
Die Neubesetzung der Schriftführung hat laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wurden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 2Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Wahl der/des stellv. Vorsitzenden -Zur Vorlage · 25/0414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck soll eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender gewählt werden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0414 legt hierfür die rechtlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für die Sitzung am 17. November 2025 fest.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen führt die Bürgermeisterin den Ausschuss und besitzt dort ein Stimmrecht. Der Ausschuss ist jedoch dazu berechtigt, aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertretungen der Vorsitzenden zu wählen. Das Wahlverfahren sieht vor, dass die Abstimmung grundsätzlich offen erfolgt, es sei denn, mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder beantragt eine geheime Wahl. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Falls im ersten Durchgang kein Ergebnis erzielt wird, findet eine engere Wahl zwischen den beiden am besten platzierten Personen statt. Bei einem Gleichstand in dieser Phase entscheidet das Los.
Die Vorlage hält fest, dass durch die Durchführung der Wahl keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem besteht keine wesentliche Klimarelevanz für dieses Vorhaben.
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- 3Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 08.09.2025 und 13.10.2025
- 7Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 25/0386 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0386 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse in Gladbeck für die neue Wahlperiode. Basierend auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt sollen verschiedene Gremien festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem der Rechnungsprüfungsausschuss sowie Ausschüsse für Stadtplanung, Verkehr und Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Energie, Wirtschaftsförderung, Senioren, Soziales und Gesundheit, Kultur, Sport sowie Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr.
Der Rat soll über die Anzahl der Sitze in den jeweiligen Ausschüssen entscheiden und festlegen, in welchem Umfang sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohner als Mitglieder oder mit beratender Stimme einbezogen werden. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter. Für den Fall, dass weder ein ordentliches Mitglied noch eine gewählte Vertretung an einer Sitzung teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, die bisher bewährte Regelung fortzuführen, nach der die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Bestimmungen zum Wahlverfahren sowie zur Bestellung von beratenden Mitgliedern für Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht direkt vertreten sind. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen durch diese Beschlüsse ausgewiesen.
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Hauptdokument|20251119181851-0|20251120104441-0|20251120104441-1|20251117145038-0|20251117145205-0|20251117145216-0|20251117145544-0|20251117145309-0|20251117145354-0
- 8Schulausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 25/0402 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0402 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Sitze sowie den anstehenden Wahlen für den Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss prüft hierzu die Zusammensetzung des Gremiums gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Gemeindeordnung.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Fortführung der bisherigen Vertretungsregelung. Falls weder ein ordentliches Ausschussmitglied noch ein gewählter Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen kann, soll die weitere Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgen.
Des Weiteren regelt das Dokument die Durchführung der Wahlen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Dabei wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur Abstimmung und zur Verteilung der Wahlstellen hingewiesen. Ein weiterer Bestandteil ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen sollen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sowie Vertreter verschiedener Schulformen als ständige beratende Mitglieder berufen werden können. Zudem haben Fraktionen, die im Schulausschuss nicht direkt vertreten sind, das Recht, Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger zur beratenden Teilnahme zu benennen.
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- 9Jugendhilfeausschuss - Wahlen -Zur Vorlage · 25/0387 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0387 regelt die anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss setzt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon entfallen drei Fünftel der Stimmen auf Mitglieder der Vertretungskörperschaft bzw. von ihr gewählte Personen mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe, während zwei Fünftel der Stimmen den durch die freien Träger der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern zustehen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei ist für jedes stimmberechtigte Mitglied die Wahl einer persönlichen Stellvertretung vorgesehen. Ergänzend zu den stimmberechtigten Mitgliedern besteht der Ausschuss aus verschiedenen beratenden Mitgliedern. Diese umfassen unter anderem Vertretungen der Stadtverwaltung, des Jugendamtes, der Polizei sowie der Kirchen und der Agentur für Arbeit. Zudem sind Vertreter des Jugendrates, des Integrationsrates, des Behindertenbeirates und des Jugendamtselternbeirates als beratende Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Wahlen durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der anschließenden Entscheidung im Rat.
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- 10Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - Wahl der Vertretungen des Rates -Zur Vorlage · 25/0389 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 25/0389 wird die Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck thematisiert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach der Gemeindeordnung NRW ist die Bildung eines solchen Ausschusses erforderlich, da die Stadt über mehr als 5.000 ausländische Einwohner mit Hauptwohnsitz verfügt. Die Zusammensetzung des Gremiums erfolgt zu zwei Dritteln durch direkt gewählte Mitglieder der Migrantenvertretungen und zu einem Drittel durch vom Rat bestellte Ratsmitglieder.
Der Rat wird gebeten, sieben Vertretungen sowie sieben Stellvertretungen für diesen Ausschuss zu wählen. Für den Fall, dass weder ein ordentliches noch ein stellvertretendes Mitglied an einer Sitzung teilnehmen kann, schlägt die Vorlage vor, die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge vorzunehmen. Dieses Verfahren entspricht der bisherigen Praxis im Rat. Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, falls sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können.
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- 11Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 25/0403 · Beschlussvorlage
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Für die anstehenden Kommunalwahlen bereitet die Stadt Gladbeck die Bildung eines Wahlausschusses vor. Wie aus der Beschlussvorlage 25/0403 hervorgeht, ist die Einrichtung dieses Gremiums gesetzlich vorgeschrieben. Der Wahlausschuss wird zudem für die Wahl der direkt gewählten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zuständig sein. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirksam, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse.
Der Vorsitz der Sitzungen obliegt der Wahlleiterin, welche durch die Bürgermeisterin besetzt ist. Sollte sich die Bürgermeisterin selbst als Kandidatin für das Amt bewerben, übernimmt deren Stellvertretung die Leitung. Der Ausschuss soll aus der Vorsitzenden und einer Anzahl von vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch den Rat. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, wird dieser vom Rat mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Andernfalls findet eine Abstimmung nach dem Prinzip der Verhältniswahl statt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bildung des Wahlausschusses keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat und keine wesentliche Klimarelevanz besteht.
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- 12Bildung eines WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 25/0388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0388 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses sieht die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung in Gladbeck vor. Dieser Ausschuss ist gesetzlich dazu verpflichtet, gegen die Wahl erhobene Einsprüche sowie die allgemeine Gültigkeit der Wahl zu prüfen. Dies umfasst auch die Prüfung der Wahl der direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates, welcher ab dem 1. November 2025 als Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration geführt wird.
Der Rat der Stadt Gladbeck hat gemäß den geltenden Vorschriften die Befugnis, die Zusammensetzung und Arbeitsweise dieses Gremiums festzulegen. Die Vorlage regelt dabei die Anzahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder, wobei sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger einbezogen werden können. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fortführung einer bereits bewährten Regelung zur Vertretung: Sollte weder das ordentliche Ausschussmitglied noch eine gewählte Stellvertretung an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die weitere Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Möglichkeit vor, beratende Mitglieder aus Fraktionen zu bestellen, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Die Entscheidung über die endgültige Besetzung und die Anzahl der Sitze obliegt dem Rat.
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- 13Bestimmung der AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 25/0404 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0404 regelt die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden in Gladbeck auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung der Vorsitzenden erfolgt primär durch eine Einigung der Fraktionen. Kommt keine Einigung zustande, wird ein Verfahren angewandt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsmitgliederzahlen ergeben.
Für einige Gremien bestehen spezifische Vorgaben. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird durch die Bürgermeisterin geleitet. Im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgt die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretungen aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder. Die Leitung des Wahlausschusses obliegt der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter.
Das mathematische Zugriffsverfahren findet auf eine Reihe von Ausschüssen Anwendung, darunter die Gremien für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung, Verkehr und Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Energie, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule sowie Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr. Die Zuteilung orientiert sich an den aktuellen Mitgliederzahlen der im Rat vertretenen Fraktionen: SPD (22), CDU (16), AfD (11), Bündnis 90/Die Grünen (3) und Die Linke.Alte Linke (3).
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- 14Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl der Vorsitzenden und seiner StellvertreterZur Vorlage · 25/0405 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0405 regelt die anstehende Wahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Gladbeck. Der Fokus liegt dabei auf der Besetzung der Mitglieder sowie der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretungen. Gemäß den Satzungen der Sparkasse setzt sich das Gremium aus einem vorsitzenden Mitglied, zehn sachkundigen Mitgliedern und zwei Dienstkräften zusammen. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach dem Grundsatz der Verhältniswahl, wobei für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu bestimmen ist. Die beiden Dienstkräfte werden auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung gewählt.
Bei der Besetzung sind rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten, insbesondere das Landesgleichstellungsgesetz, das einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei den Wahlvorschlägen vorsieht. Zudem müssen die Kandidaten die Anforderungen des Kreditwesengesetzes an Zuverlässigkeit und fachliche Eignung erfüllen. Ausschlüsse von der Mitgliedschaft bestehen unter anderem für Beschäftigte der Steuerbehörden sowie für Personen aus dem Bereich gewerblicher Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Ein weiteres Element der Vorlage ist die Verpflichtung der Mitglieder zur individuellen Veröffentlichung ihrer Bezüge. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch die Vertretung des Trägers aus deren Mitgliedern oder der Hauptverwaltungsbeamtin gewählt, wobei auch eine erste und zweite Stellvertretung bestimmt werden.
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- 15Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung einer Vertretung -Zur Vorlage · 25/0390 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe zu benennen. Da die Stadtsparkasse Gladbeck Mitglied dieses Verbandes ist, sieht die Satzung des Verbandes eine Entsendung von Vertretern vor.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als Vertreterin in die Verbandsversammlung entsandt wird. Als Stellvertretung soll der Erste Beigeordnete fungieren. Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe legt fest, dass die Vertretung aus Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem vorsitzenden Mitglied des Vorstands bestehen muss.
Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat behandelt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 16Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 25/0406 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), deren Zweck die soziale Wohnraumversorgung ist. In einer Beschlussvorlage für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss werden die Vertretungen der Stadt in den Organen der Gesellschaft sowie die Wahl des Aufsichtsrates behandelt.
Für die Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Beigeordnete sowie im Verhinderungsfall eine Assessorin jur. erneut als Vertreterinnen der Stadt für die Dauer der aktuellen Ratsperiode zu benennen. Die Vertretungen in der Gesellschafterversammlung sind zudem verpflichtet, weitere Vertretungen der Stadt zu wählen, welche vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
Der Aufsichtsrat der GWG setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Im Rahmen der Neubesetzung wird vorgeschlagen, ein bisheriges Mitglied des Gremiums erneut zu wählen. Die Besetzung von Listen und Kandidaturen muss dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterparität berücksichtigen, wonach der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen soll. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen sowie keine wesentliche Klimarelevanz aus.
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- 17RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -Zur Vorlage · 25/0391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft zu bestellen. Grundlage hierfür ist die Beteiligung der Stadt an der RWE AG durch Stammaktien. Das Unternehmen ist in den Bereichen Energieerzeugung und -beschaffung, Rohstoffgewinnung, Energiehandel sowie Wasserversorgung und Abwasserbehandlung tätig.
Ein Ratsmitglied wurde zuletzt im November 2020 als Vertreter für die Hauptversammlung benannt. Die Neubesetzung der Vertretung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen.
Die Entscheidung über die Bestellung der Vertretung wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten und anschließend im Rat behandelt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Eine wesentliche Klimarelevanz des Vorgangs liegt nicht vor, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde.
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- 18Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 25/0407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0407 regelt die Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Die Stadt ist Mitglied in diesem Verband, dessen Zweck die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung bei Aufgaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Strom, Wasser, Abwasser und Abfall ist. Der Verband koordiniert die Interessen der Gesellschafter gegenüber staatlichen Stellen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit.
Da laut Gesellschaftsvertrag jeder Gesellschafter nur durch eine Person vertreten werden kann, wird die Fortführung der bisherigen Regelung vorgeschlagen. Seit einem Beschluss des Rates vom 19. November 2020 ist die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung bestellt. Die vorliegende Vorlage sieht die erneute Bestellung der Bürgermeisterin für diese Funktion vor. Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind Vertreter der Gemeinde in solchen Gremien an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und haben die Interessen der Stadt zu verfolgen.
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wird keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt.
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- 19Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertretung in den AufsichtsratZur Vorlage · 25/0409 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), die für wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zuständig ist. Im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0409 geht es um die Bestellung von Vertretungen in den Gremien des Unternehmens, konkret für die Gesellschafterversammlung sowie den Aufsichtsrat.
Die Stadt entsendet jeweils eine Vertretung in beide Organe. Während bereits durch vorangegangene Beschlüsse ein Ratsmitglied für die Gesellschafterversammlung und die Stadtkämmerin für den Aufsichtsrat bestellt wurden, regelt der aktuelle Entwurf die Besetzung dieser Funktionen. Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Vertretung in die Gesellschafterversammlung zu bestellen sowie die Stadtkämmerin als Vertreterin in den Aufsichtsrat der RWW zu entsenden.
Die Vorlage stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben zur Vertretung der Gemeinde in Unternehmen, wonach die bestellten Personen die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben. Für die personellen Besetzungen der Gremien werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen.
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- 20Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) a) Bestellung einer Vertretung in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung zweier Aufsichtsratsmitglieder c) Benennung eines ständigen Gastes für die Teilnahme an den AufsichtsratssitzungenZur Vorlage · 25/0408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0408 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses regelt die Bestellung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Die Gesellschaft umfasst die Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas sowie Wärme sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
Der Entwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ELE zu bestellen und die Stadtkämmerin als Stellvertreterin zu benennen.
Des Weiteren wird die Bestellung von zwei Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Gesellschaft beantragt, wobei die Bürgermeisterin als eines der Mitglieder vorgesehen ist. Zudem soll ein ständiger Gast für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates benannt werden.
Die rechtliche Grundlage für diese Besetzungen bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzlichen Vorgaben zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien. Finanzielle Auswirkungen durch die personellen Bestimmungen werden nicht ausgewiesen.
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- 21Uniper Wärme GmbH - Benennung von Vertretungen der Stadt Gladbeck für das BeratungsgremiumZur Vorlage · 25/0393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ihre Vertretungen im Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH neu zu besetzen. Hintergrund ist die Zusammenführung der Fernheizungsgesellschaften aus Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne zur E.ON-Fernwärme GmbH, welche inzwischen in die Uniper Wärme GmbH umbenannt wurde. Das Unternehmen hat in den sechs Städten seines Geschäftsgebietes Beratungsgremien eingerichtet, um kommunale Belange beim Ausbau der Fernwärme mit der Geschäftsführung zu erörtern.
Die Stadt Gladbeck ist berechtigt, drei Mitglieder in dieses Gremium zu entsenden. In der Vergangenheit wurden durch Ratsbeschlüsse die Ratsherren Benedikt Kapteina, Ulrich Namyslo und Heinz-Josef Thiel als Vertreter der Stadt benannt. Zudem nimmt der Stadtbaurat üblicherweise als ständiger Gast an den Sitzungen teil. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 25/0393 wird die Neubenennung der drei Mitglieder beantragt.
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- 22Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 25/0394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH. Das Unternehmen hat die Aufgabe, das Innovationszentrum Wiesenbusch zu entwickeln und zu betreiben, um durch die Unterstützung von technologieorientierten Existenzgründungen sowie Dienstleistungsbetrieben neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaftsstruktur der Region zu stärken.
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0394 regelt die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Besetzung des Aufsichtsrates. Für die Gesellschafterversammlung soll ein Vertreter der Stadt benannt werden, wobei das Wahlverfahren den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern, wovon die Stadt Gladbeck vier Personen entsendet. Die Vorlage sieht die Bestellung der Bürgermeisterin sowie weiterer Mitglieder vor. Dabei sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten, wonach bei der Aufstellung von Kandidaturen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt wird. Für diese personellen Besetzungen sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen vorgesehen.
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- 23Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; - Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 25/0419 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH zu bestellen. Die Gesellschaft ist für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden des Innovationszentrums in Gladbeck zuständig, wobei die Stadt als Gesellschafterin beteiligt ist.
Seit einem Beschluss des Rates im November 2020 wird das Unternehmen durch ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt vertreten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht nun die Bestellung einer neuen Vertretung vor. Gemäß den kommunalrechtlichen Bestimmungen sind Vertreter in solchen Gremien dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Der Prozess der Bestellung unterliegt zudem den gesetzlichen Regelungen zur Geschlechtergerechtigkeit in Gremien. Für die Neubesetzung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten, und es wurde keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 24WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH - Bestellung einer Vertretung in der GesellschafterversammlungZur Vorlage · 25/0410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH zu bestellen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die soziale und wirtschaftliche Struktur im nördlichen Ruhrgebiet zu verbessern. Gemäß den Satzungen der Gesellschaft wird die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung durch eine einzelne Person vertreten.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind dabei verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein. Bisher wurde das Gremium durch ein Ratsmitglied vertreten. Der Prozess der Neubesetzung sieht eine offene Abstimmung vor, wobei bei entsprechender Beantragung auch eine geheime Wahl durchgeführt werden kann. Bei der Besetzung sind zudem die Vorgaben zur Geschlechterparität gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
Mit der Bestellung der Vertretung sind laut der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Auch eine wesentliche Klimarelevanz wird für das Vorhaben nicht festgestellt.
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- 25Gemeinnütziger Bauverein Gladbeck eG - Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 25/0411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ihre Vertretung in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins Gladbeck eG zu regeln. Da die Stadt Mitglied dieser Genossenschaft ist, welche die Förderung einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zum Ziel hat, ist eine personelle Bestellung für das Organ vorgesehen.
Mit der Beschlussvorlage 25/0411 wird vorgeschlagen, Ersten Beigeordneten und Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer erneut als Vertreter der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen. Dr. Kreuzer war bereits zuvor in dieser Funktion für die Stadt tätig.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Auch eine wesentliche Klimarelevanz wird nicht festgestellt. Der entsprechende Beschlussentwurf liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 26GAFÖG a) Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in den BeiratZur Vorlage · 25/0396 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft – Gemeinnützige GmbH – neu zu regeln. Das Unternehmen ist als wirtschaftsnaher Berufsbildragenträger und Dienstleister in der Emscher-Lippe Region tätig und bietet Unterstützung für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen durch fachliche Qualifizierung sowie sozialpädagogische Betreuung an. Die Stadt Gladbeck hält seit 1994 eine Beteiligung an dem Unternehmen.
Im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0396 wird vorgeschlagen, den Leiter des Jobcenters erneut als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung der GAFÖG zu bestellen. Zudem soll eine Vertretung für den Beirat der Gesellschaft bestimmt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass die bestellten Vertreter die Interessen der Kommune verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Dabei ist auch die Einhaltung der Geschlechterparität bei der Besetzung von Gremien gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, weist darauf hin, dass durch diese personellen Bestellungen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 27Kuratorium für das Elisabeth-Brune-Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord - Benennung von Vertretungen der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 25/0412 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0412 behandelt die Benennung von Vertretungen der Stadt Gladbeck für das Kuratorium des Elisabeth-Brune-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord. Das Kuratorium wurde durch die Arbeiterwohlfahrt Bezirk westliches Westfalen e. V. eingerichtet, um die Arbeit der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der örtlichen AWO und dem Seniorenzentrum zu fördern. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Sicherung der kommunalen Mitwirkung sowie der Informationsaustausch über die Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Bewohner sowie deren Angehörige.
Der vorliegende Entwurf sieht die Bestellung der Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt vor. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Interessen der Kommune zu verfolgen sind. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sind mit der Entscheidung befasst. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Benennung der Vertretungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat und keine wesentliche Klimarelevanz besteht.
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- 28Zweckverband 'Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) - Bestellung von Vertretungen der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss -Zur Vorlage · 25/0397 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ihre Vertretungen im Zweckverband „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD) neu zu bestellen. Der Zweckverband fungiert als zentraler IT-Dienstleister für seine Mitglieder und stellt auf Basis einer gemeinsamen Strategie Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik bereit. Aufgrund des Beginns einer neuen Amtszeit ist eine Neubesetzung der Organe des Verbandes erforderlich.
Für die Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterin als Mitglied zu entsenden. Die Stellvertretung soll durch den Ersten Beigeordneten sowie eine weitere Person erfolgen. Für den Verbandsausschuss sieht der Beschlussentwurf die Bestellung einer Vertreterin vor, wobei die Stellvertretungen durch den Leiter der Abteilung IT-Service und Digitalisierung sowie eine weitere Person besetzt werden sollen.
Die Entscheidung über die Vertretung in den Gremien erfolgt gemäß der Satzung des Zweckverbandes sowie der Kommunalverfassung. Mit der Neubesetzung der Mandate sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor, bevor eine Entscheidung im Rat getroffen wird.
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- 29NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Bestellung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 25/0413 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH neu zu bestellen. Die Gesellschaft, der die Stadt seit 2018 angehört, unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Wohnbauflächen durch die Übernahme wesentlicher Arbeitsschritte wie Erwerb, Planung und Vermarktung. Dabei verbleibt die wirtschaftliche Entscheidungshoheit über Projekte, etwa hinsichtlich Grundstückspreisen oder der Art der baulichen Nutzung, bei der Kommune.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, Erster Beigeordneter und Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter soll der Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr, Karsten Fuchte, benannt werden. Damit wird die bisherige Besetzung der Vertretung fortgeführt.
Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzlichen Vorgaben zur geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 30Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2026 - 2031 der Emschergenossenschaft - Benennung der Delegierten -Zur Vorlage · 25/0398 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2031 vor. Als Mitglied der Emschergenossenschaft Essen nimmt die Stadt ihre Mitbestimmungsrechte durch die Benennung von Delegierten wahr. Aufgrund der letzten drei Jahresumlagen stehen der Stadt Gladbeck für die kommende Wahlperiode drei Delegierte sowie eine zusätzliche Stimmgruppen-Delegierte oder ein Stimmgruppen-Delegierter zur Verfügung.
In der Beschlussvorlage 25/0398 wird vorgeschlagen, Dr. Volker Kreuzer als ersten Delegierten für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die Besetzung der weiteren zwei Delegiertenposten sowie der Position für die Stimmgruppen-Vertretung ist im Entwurf noch offen. Bei der Bestimmung der Vertreter gelten die Vorgaben des Emschergenossenschaftsgesetzes und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere hinsichtlich der Vertretungsberechtigung und der Unvereinbarkeit von Dienstverhältnissen bei anderen Mitgliedern. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen, wonach ein Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen angestrebt wird. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.
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- 31Feuerschadensgemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 25/0417 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG). Da die Stadt Mitglied dieser Gemeinschaft ist, sieht die entsprechende Satzung vor, ein Mitglied zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros der Bürgermeisterin sieht vor, die bisherige Vertreterin, eine Juristin, erneut für dieses Gremium zu benennen. Die Bestellung von Vertretern in Unternehmen oder Einrichtungen unterliegt den Regelungen der Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Zudem werden bei der Besetzung von Gremien die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt, wonach eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt wird.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die Benennung keine Auswirkungen auf den Haushalt. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz wurden keine wesentlichen Auswirkungen festgestellt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den vorliegenden Entwurf entscheiden.
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- 32GVV-Kommunalversicherung VVaG Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung für die MitgliederversammlungZur Vorlage · 25/0400 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG förmlich zu regeln. Da die Stadt Mitglied dieses Versicherungsverbandes ist, schreibt die Satzung der GVV vor, dass die Stadt Gladbeck eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Mitgliederversammlung entsendet.
Bisher wird diese Aufgabe durch die Leiterin des Rechtsamtes, Catrin Armgart, wahrgenommen. Um eine ordnungsgemäße Vertretung auch im Falle einer Verhinderung sicherzustellen, wurde bereits im April 2025 die stellvertretende Rechtsamtsleiterin, Andrea Schawohl, mit der Vertretung beauftragt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck Catrin Armgart als Vertreterin der Stadt in die Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG entsendet. Gleichzeitig soll Andrea Schawohl zur ordnungsgemäßen Vertretung im Verhinderungsfall benannt werden. Mit dieser Entscheidung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 33KoPart eG - Benennung einer Vertretung für die Generalversammlung -Zur Vorlage · 25/0418 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung für die Generalversammlung der KoPart eG zu regeln. Die Genossenschaft „Kommunal & Partnerschaftlich“ wurde im Jahr 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Kommunal Agentur NRW gegründet. Der Gegenstand der Genossenschaft umfasst Dienstleistungen für die Mitglieder, insbesondere die Durchführung rechtskonformer Ausschreibungen sowie die Vermittlung des Wareneinkaufs. Die Stadt Gladbeck ist dieser Genossenschaft im Jahr 2024 beigetreten.
Im vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten und Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer als Vertreter der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung zu benennen. Ein entsprechender Ratsbeschluss vom Dezember 2024 hatte bereits eine Benennung vorgesehen. Die Vertretung hat die Aufgabe, die Interessen der Kommune in dem Gremium zu verfolgen. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden.
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- 34regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (regio iT eG) - Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung -Zur Vorlage · 25/0401 · Beschlussvorlage
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In der vorliegenden Beschlussvorlage 25/0401 geht es um die Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG. Die Genossenschaft, die ihren Sitz in Aachen hat, ist für die digitale Transformation sowie die IT-Infrastruktur von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen zuständig. Als kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen bietet sie ihren Mitgliedern Vorteile durch die gemeinsame Beratung bei IT-Projekten sowie den gemeinsamen Einkauf von Hard- und Software an.
Der Beschlussentwurf sieht vor, Christopher Schöps als Vertreter der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung zu benennen. Die Vertretung in solchen Organen ist gemäß der Gemeindeordnung darauf ausgerichtet, die Interessen der Kommune zu verfolgen.
Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Vorgang wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat behandelt.
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- 35Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen - Benennung von Vertretungen der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 25/0399 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0399 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Benennung der Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Diese Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages als beratendes Gremium eingerichtet, um die Sichtweisen der Ratsmitglieder in die Meinungsbildung des Verbandes einzubinden. Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Delegierten aus dem Rat besetzt werden können. Bei der Auswahl der Personen soll das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat berücksichtigt werden.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Benennung von drei Ratsmitgliedern für die Dauer der aktuellen Wahlperiode vorbereitet. In der Vergangenheit wurden bereits Wolfgang Wedekind, Elke Marita Stuckel-Lotz und Ulrich Namyslo als Vertreter der Stadt Gladbeck in diesem Gremium eingesetzt. Die Entscheidung über die Besetzung der Sitze hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diese Benennung erwartet.
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- 36Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 25/0437 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0437 behandelt die Zustimmung zu Ausgaben, die über den regulären Haushalt hinausgehen.
Den Unterlagen zufolge belaufen sich die entsprechenden Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 773.909,17 Euro. Die genauen Einzelheiten dieser Mittelbereitstellungen sind in einer beigefügten Zusammenstellung dokumentiert. Als Berichterstatterin für diese Vorlage ist Stadtkämmerin Neumann vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu den in der Zusammenstellung aufgeführten Beträgen vor. Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen wurde im Dokument festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz besteht und daher keine Alternativenprüfung durchgeführt werden musste. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 17. November 2025 sowie für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen.
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- 37Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Einwegabgabe in Gladbeck -
- 38Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 39Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 40Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 41Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 42Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 08.09.2025 und 13.10.2025 nicht öffentlich
- 43Beförderung von Beamtennicht öffentlich
- 44Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 45Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich