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Beschlussvorlage

Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung einer Vertretung -

25/0390 29.09.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe zu benennen. Da die Stadtsparkasse Gladbeck Mitglied dieses Verbandes ist, sieht die Satzung des Verbandes eine Entsendung von Vertretern vor.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als Vertreterin in die Verbandsversammlung entsandt wird. Als Stellvertretung soll der Erste Beigeordnete fungieren. Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe legt fest, dass die Vertretung aus Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem vorsitzenden Mitglied des Vorstands bestehen muss.

Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat behandelt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.

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