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Beschlussvorlage

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Bestellung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung -

25/0413 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH neu zu bestellen. Die Gesellschaft, der die Stadt seit 2018 angehört, unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Wohnbauflächen durch die Übernahme wesentlicher Arbeitsschritte wie Erwerb, Planung und Vermarktung. Dabei verbleibt die wirtschaftliche Entscheidungshoheit über Projekte, etwa hinsichtlich Grundstückspreisen oder der Art der baulichen Nutzung, bei der Kommune.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten und Stadtbaurat als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter soll der Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr benannt werden. Damit wird die bisherige Besetzung der Vertretung fortgeführt.

Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzlichen Vorgaben zur geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen.

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