Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0404 regelt die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden in Gladbeck auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung der Vorsitzenden erfolgt primär durch eine Einigung der Fraktionen. Kommt keine Einigung zustande, wird ein Verfahren angewandt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsmitgliederzahlen ergeben.
Für einige Gremien bestehen spezifische Vorgaben. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird durch die Bürgermeisterin geleitet. Im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgt die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretungen aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder. Die Leitung des Wahlausschusses obliegt der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter.
Das mathematische Zugriffsverfahren findet auf eine Reihe von Ausschüssen Anwendung, darunter die Gremien für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung, Verkehr und Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Energie, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule sowie Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr. Die Zuteilung orientiert sich an den aktuellen Mitgliederzahlen der im Rat vertretenen Fraktionen: SPD (22), CDU (16), AfD (11), Bündnis 90/Die Grünen (3) und Die Linke.Alte Linke (3).
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251120145126-0