Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), deren Zweck die soziale Wohnraumversorgung ist. In einer Beschlussvorlage für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss werden die Vertretungen der Stadt in den Organen der Gesellschaft sowie die Wahl des Aufsichtsrates behandelt.
Für die Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Beigeordnete sowie im Verhinderungsfall eine Assessorin jur. erneut als Vertreterinnen der Stadt für die Dauer der aktuellen Ratsperiode zu benennen. Die Vertretungen in der Gesellschafterversammlung sind zudem verpflichtet, weitere Vertretungen der Stadt zu wählen, welche vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
Der Aufsichtsrat der GWG setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Im Rahmen der Neubesetzung wird vorgeschlagen, ein bisheriges Mitglied des Gremiums erneut zu wählen. Die Besetzung von Listen und Kandidaturen muss dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterparität berücksichtigen, wonach der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen soll. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen sowie keine wesentliche Klimarelevanz aus.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 253009100405