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Beschlussvorlage

Feuerschadensgemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung -

25/0417 08.10.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG). Da die Stadt Mitglied dieser Gemeinschaft ist, sieht die entsprechende Satzung vor, ein Mitglied zur Mitgliederversammlung zu entsenden.

Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros der Bürgermeisterin sieht vor, die bisherige Vertreterin, eine Juristin, erneut für dieses Gremium zu benennen. Die Bestellung von Vertretern in Unternehmen oder Einrichtungen unterliegt den Regelungen der Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Zudem werden bei der Besetzung von Gremien die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt, wonach eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt wird.

Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die Benennung keine Auswirkungen auf den Haushalt. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz wurden keine wesentlichen Auswirkungen festgestellt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den vorliegenden Entwurf entscheiden.

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