Bildung eines Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Für die anstehenden Kommunalwahlen bereitet die Stadt Gladbeck die Bildung eines Wahlausschusses vor. Wie aus der Beschlussvorlage 25/0403 hervorgeht, ist die Einrichtung dieses Gremiums gesetzlich vorgeschrieben. Der Wahlausschuss wird zudem für die Wahl der direkt gewählten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zuständig sein. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirksam, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse.
Der Vorsitz der Sitzungen obliegt der Wahlleiterin, welche durch die Bürgermeisterin besetzt ist. Sollte sich die Bürgermeisterin selbst als Kandidatin für das Amt bewerben, übernimmt deren Stellvertretung die Leitung. Der Ausschuss soll aus der Vorsitzenden und einer Anzahl von vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch den Rat. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, wird dieser vom Rat mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Andernfalls findet eine Abstimmung nach dem Prinzip der Verhältniswahl statt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bildung des Wahlausschusses keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat und keine wesentliche Klimarelevanz besteht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251119153308-0