Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Wahl der/des stellv. Vorsitzenden -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck soll eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender gewählt werden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0414 legt hierfür die rechtlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für die Sitzung am 17. November 2025 fest.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen führt die Bürgermeisterin den Ausschuss und besitzt dort ein Stimmrecht. Der Ausschuss ist jedoch dazu berechtigt, aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertretungen der Vorsitzenden zu wählen. Das Wahlverfahren sieht vor, dass die Abstimmung grundsätzlich offen erfolgt, es sei denn, mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder beantragt eine geheime Wahl. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Falls im ersten Durchgang kein Ergebnis erzielt wird, findet eine engere Wahl zwischen den beiden am besten platzierten Personen statt. Bei einem Gleichstand in dieser Phase entscheidet das Los.
Die Vorlage hält fest, dass durch die Durchführung der Wahl keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem besteht keine wesentliche Klimarelevanz für dieses Vorhaben.
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