Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl der Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0405 regelt die anstehende Wahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Gladbeck. Der Fokus liegt dabei auf der Besetzung der Mitglieder sowie der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretungen. Gemäß den Satzungen der Sparkasse setzt sich das Gremium aus einem vorsitzenden Mitglied, zehn sachkundigen Mitgliedern und zwei Dienstkräften zusammen. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach dem Grundsatz der Verhältniswahl, wobei für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu bestimmen ist. Die beiden Dienstkräfte werden auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung gewählt.
Bei der Besetzung sind rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten, insbesondere das Landesgleichstellungsgesetz, das einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei den Wahlvorschlägen vorsieht. Zudem müssen die Kandidaten die Anforderungen des Kreditwesengesetzes an Zuverlässigkeit und fachliche Eignung erfüllen. Ausschlüsse von der Mitgliedschaft bestehen unter anderem für Beschäftigte der Steuerbehörden sowie für Personen aus dem Bereich gewerblicher Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Ein weiteres Element der Vorlage ist die Verpflichtung der Mitglieder zur individuellen Veröffentlichung ihrer Bezüge. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch die Vertretung des Trägers aus deren Mitgliedern oder der Hauptverwaltungsbeamtin gewählt, wobei auch eine erste und zweite Stellvertretung bestimmt werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251119121320-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251120144805-0