Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl der Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0405 befasst sich mit der Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Gladbeck sowie der Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretungen. Der Verwaltungsrat setzt sich laut Satzung aus einem vorsitzenden Mitglied, zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern und zwei Dienstkräften der Sparkasse zusammen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach den Grundgeschäftsregeln der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlzeit. Die Dienstkräfte werden auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung bestimmt. Bei der Besetzung der Listen ist eine Geschlechterparität gemäß Landesgleichstellungsgesetz anzustreben, wobei ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorgesehen ist.
Der Beschlussentwurf sieht zudem die Wahl der Bürgermeisterin zur Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie die Wahl der ersten und zweiten Stellvertretung vor. Die Anzahl der sachkundigen Mitglieder und deren Stellvertreter ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Eine Alternativenprüfung hinsichtlich der Klimawirkung ist nur dann erforderlich, wenn eine negative Klimawirkung vorliegt; bei positiven oder fehlenden negativen Auswirkungen entfällt diese Prüfung. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch die Neubesetzung entstehen. Die Vorlage wird am 17. November 2025 im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und am 20. November 2025 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251119121320-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251120144805-0
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