Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertretung in den Aufsichtsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), die für wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zuständig ist. Im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0409 geht es um die Bestellung von Vertretungen in den Gremien des Unternehmens, konkret für die Gesellschafterversammlung sowie den Aufsichtsrat.
Die Stadt entsendet jeweils eine Vertretung in beide Organe. Während bereits durch vorangegangene Beschlüsse ein Ratsmitglied für die Gesellschafterversammlung und die Stadtkämmerin für den Aufsichtsrat bestellt wurden, regelt der aktuelle Entwurf die Besetzung dieser Funktionen. Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Vertretung in die Gesellschafterversammlung zu bestellen sowie die Stadtkämmerin als Vertreterin in den Aufsichtsrat der RWW zu entsenden.
Die Vorlage stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben zur Vertretung der Gemeinde in Unternehmen, wonach die bestellten Personen die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben. Für die personellen Besetzungen der Gremien werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen.
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