Bestellung einer Schriftführerin und zwei stellv. Schriftführerinnen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für die Protokollierung seiner Sitzungen. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, die von der Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neubesetzung der Funktionen für die Fertigung der Niederschriften vor. Während in der Vergangenheit eine Person als Schriftführerin und zwei Personen als stellvertretende Schriftführerinnen bestellt waren, wird nun vorgeschlagen, die Rollen neu zu verteilen. Konkret soll eine bisherige stellvertretende Schriftführerin zur Schriftführerin ernannt werden, während die bisherige Schriftführerin sowie eine weitere Person die Positionen der stellvertretenden Schriftführerinnen übernehmen sollen.
Die Neubesetzung der Schriftführung hat laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wurden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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