Jugendhilfeausschuss - Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0387 regelt die anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss setzt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon entfallen drei Fünftel der Stimmen auf Mitglieder der Vertretungskörperschaft bzw. von ihr gewählte Personen mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe, während zwei Fünftel der Stimmen den durch die freien Träger der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern zustehen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei ist für jedes stimmberechtigte Mitglied die Wahl einer persönlichen Stellvertretung vorgesehen. Ergänzend zu den stimmberechtigten Mitgliedern besteht der Ausschuss aus verschiedenen beratenden Mitgliedern. Diese umfassen unter anderem Vertretungen der Stadtverwaltung, des Jugendamtes, der Polizei sowie der Kirchen und der Agentur für Arbeit. Zudem sind Vertreter des Jugendrates, des Integrationsrates, des Behindertenbeirates und des Jugendamtselternbeirates als beratende Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Wahlen durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der anschließenden Entscheidung im Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252909100386
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251113155811-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251119181405-0