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Beschlussvorlage

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - Wahl der Vertretungen des Rates -

25/0389 29.09.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 25/0389 wird die Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in Gladbeck thematisiert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach der Gemeindeordnung NRW ist die Bildung eines solchen Ausschusses erforderlich, da die Stadt über mehr als 5.000 ausländische Einwohner mit Hauptwohnsitz verfügt. Die Zusammensetzung des Gremiums erfolgt zu zwei Dritteln durch direkt gewählte Mitglieder der Migrantenvertretungen und zu einem Drittel durch vom Rat bestellte Ratsmitglieder.

Der Rat wird gebeten, sieben Vertretungen sowie sieben Stellvertretungen für diesen Ausschuss zu wählen. Für den Fall, dass weder ein ordentliches noch ein stellvertretendes Mitglied an einer Sitzung teilnehmen kann, schlägt die Vorlage vor, die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge vorzunehmen. Dieses Verfahren entspricht der bisherigen Praxis im Rat. Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, falls sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können.

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