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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlprüfungsausschusses

25/0388 29.09.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 25/0388 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses sieht die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung in Gladbeck vor. Dieser Ausschuss ist gesetzlich dazu verpflichtet, gegen die Wahl erhobene Einsprüche sowie die allgemeine Gültigkeit der Wahl zu prüfen. Dies umfasst auch die Prüfung der Wahl der direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates, welcher ab dem 1. November 2025 als Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration geführt wird.

Der Rat der Stadt Gladbeck hat gemäß den geltenden Vorschriften die Befugnis, die Zusammensetzung und Arbeitsweise dieses Gremiums festzulegen. Die Vorlage regelt dabei die Anzahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder, wobei sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger einbezogen werden können. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fortführung einer bereits bewährten Regelung zur Vertretung: Sollte weder das ordentliche Ausschussmitglied noch eine gewählte Stellvertretung an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die weitere Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.

Darüber hinaus sieht die Vorlage die Möglichkeit vor, beratende Mitglieder aus Fraktionen zu bestellen, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Die Entscheidung über die endgültige Besetzung und die Anzahl der Sitze obliegt dem Rat.

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