GVV-Kommunalversicherung VVaG Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung für die Mitgliederversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG förmlich zu regeln. Da die Stadt Mitglied dieses Versicherungsverbandes ist, schreibt die Satzung der GVV vor, dass die Stadt Gladbeck eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Mitgliederversammlung entsendet.
Bisher wird diese Aufgabe durch die Leiterin des Rechtsamtes wahrgenommen. Um eine ordnungsgemäße Vertretung auch im Falle einer Verhinderung sicherzustellen, wurde bereits im April 2025 die stellvertretende Rechtsamtsleiterin mit der Vertretung beauftragt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Leiterin des Rechtsamtes als Vertreterin der Stadt in die Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG entsendet. Gleichzeitig soll die stellvertretende Rechtsamtsleiterin zur ordnungsgemäßen Vertretung im Verhinderungsfall benannt werden. Mit dieser Entscheidung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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