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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 10.11.2022
- 4.1Änderung von Ausschussbesetzungen - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 22/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 22/0509 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seinem Amt.
Für den Jugendhilfeausschuss wird vorgeschlagen, ein neues ordentliches Mitglied zu wählen. Im Sportausschuss soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Durch diese personelle Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Sportausschusses in der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder: Die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder erhöht sich auf zwölf, während die Zahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger auf drei sinkt. Die ordentliche Besetzung des Sportausschusses aus neun Ratsmitgliedern und sechs sachkundigen Bürgern bleibt hiervon unberührt.
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 4.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziales Bündnis (ABD) Gladbeck -Zur Vorlage · 22/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0550 wird eine Änderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses behandelt. Hintergrund ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrem Mandat als stellvertretendes Mitglied in diesem Gremium. Die Ratsfraktion Soziales Bündnis (ABD) Gladbeck hat daraufhin einen Vorschlag zur Neubesetzung eingereicht.
Basierend auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Ausschussmitgliedern Nachfolger gewählt werden, sofern die entsprechende Fraktion einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die Ratsfraktion beantragt daher, eine neue sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Die vorgeschlagene Person erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion.
Die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses bleibt durch diesen Vorgang unverändert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen mit der personellen Änderung verbunden, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl der neuen stellvertretenden Vertreterin vor.
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- 5Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)Zur Vorlage · 22/0545 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zur Entscheidung vorgelegt. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Grund für die Überarbeitung sind inhaltliche Veränderungen bei den gebührenpflichtigen Leistungen sowie gestiegene Aufwendungen in den entsprechenden Verwaltungsbereichen. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des Haushaltssicherungskontextes 2022.
Die Neufassung sieht Änderungen, Ergänzungen und Streichungen verschiedener Tarifstellen vor, die in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Dienststellen erarbeitet wurden. Dabei wurden die Gebührensätze auf Basis der Aufwandsentwicklung überprüft. Insbesondere die Abrechnung von Tätigkeiten nach Zeitaufwand wurde an die Richtwerte des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Eine dauerhafte Indexierung wird nicht eingeführt, jedoch enthält die Satzung nun eine Evaluierungsklausel, nach der die Gebührentarife alle fünf Jahre auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen Kostenentwicklung zu prüfen sind.
Finanziell betrachtet erwirtschaftet die Stadt jährlich etwa 1,3 Millionen Euro durch Verwaltungsgebühren, wobei rund 0,5 Millionen Euro auf Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung entfallen. Aufgrund der Anpassungen bei den Tarifstellen wird mit einem Mehrertrag von etwa 125.000 Euro gerechnet, wobei die tatsächliche Entwicklung abzuwarten bleibt. Der Entwurf liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor.
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Hauptdokument|20221201145946-0|20221201145949-1|20221201150039-0
- 6Entwässerungsgebührensätze 2023Zur Vorlage · 22/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat die Berechnung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage der Kalkulation ist die erwartete Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verzinsung bestand, wurde die Gebührenbedarmungsberechnung auf Basis der voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen erstellt.
Der Gebührenbedarf für 2023 beläuft sich auf insgesamt 16,9 Millionen Euro. Dies entspricht einer Senkung um 0,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr und liegt 0,7 Millionen Euro unter der bisherigen Mittelfristplanung. Wesentlich für diese Entwicklung ist die Reduzierung der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von zuvor 5,742 % auf nun 3,01 %.
Gleichzeitig steigen die kalkulatorischen Abschreibungen um 0,75 Millionen Euro, was auf neue Anlagegüter sowie gestiegene Baupreise zurückzuführen ist. Zudem erhöht sich die Abwasserabgabe für die Emschergenossenschaft von 9,2 Millionen auf 9,7 Millionen Euro. Bei den Bemessungsgrundlagen zeigt sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 4,5 % aufgrund veränderter Frischwasserbezugsmengen. Die befestigten Flächen für die Niederschlagswassergebühr blieben im öffentlichen Bereich weitgehend stabil, während die privaten Flächen leicht zunahmen.
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Hauptdokument|20221129155847-0|20221129155848-1|20221129155848-2|20221129155849-3|20221129155850-4|20221201145829-0|20221129155851-5
- 6.1Entwässerungsgebührensätze 2023 hier: Verabschiedung des 'Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften' durch den Landtag NRWZur Vorlage · 22/0561 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023 vorgelegt. Hintergrund ist das vom Landtag NRW beschlossene „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Dieses neue Gesetz ermöglicht es kostenrechnenden Einrichtungen, bei der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zwischen einem einheitlichen Nominalzinssatz und einer getrennten Ermittlung von Eigen- und Fremdkapitalzinsen zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Wahlrecht zugunsten eines einheitlichen Nominalzinssatzes auszuüben. Ziel dieser Empfehlung ist die Erhöhung der Rechtssicherheit, da bei einer getrennten Verzinsung Bedenken hinsichtlich der Bestimmung von Eigen- und Fremdkapitalanteilen sowie mögliche Interpretationsspielräume bestehen könnten.
Durch die Anwendung des einheitlichen Nominalzinssatzes ändert sich der kalkulatorische Zinssatz von etwa 3,01 Prozent auf etwa 3,25 Prozent. Dies führt im Vergleich zur ursprünglichen Gebührenbedarfsberechnung zu einem Mehrbedarf bei den Gebühren von 127.000 Euro für das Jahr 2023. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Gebührenberechnungen für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ sowie die neue Tarifsatzung zur Kenntnis zu nehmen und zu genehmigen, sofern die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten.
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Hauptdokument|20221212092948-1|20221212092948-2|20221212092949-3|20221212092949-4|20221212092949-5|20221221115346-0|20221212092950-6
- 7Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) hier: geplante Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere zwei Jahre durch den BundZur Vorlage · 22/0543 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die geplante Verlängerung des Optionszeitraums zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand informiert werden. Im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 ist vorgesehen, den Zeitraum für die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts durch eine gesetzliche Neuregelung bis einschließlich 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Stadt Gladbeck hatte bisher beschlossen, das alte Recht bis zum Ende des Jahres 2022 anzuwenden.
Die Verwaltung bezieht sich auf Informationen des Deutschen Städtetages sowie eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums. Eine solche Verlängerung würde für Kommunen, die bislang zum alten Recht optiert haben, automatisch in Kraft treten. Als Gründe für die geplante Verlängerung werden der laufende Vorbereitungsstand der öffentlichen Stellen sowie personelle Engpässe und die aktuelle Belastung der Kommunen angeführt. In Gladbeck sind die Vorbereitungen auf das neue Besteuerungsregime weit fortgeschritten, jedoch konnten aufgrund von Vakanzen in der Projektleitung und zusätzlichen Krisenbelastungen nicht alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen werden.
Sollte die Gesetzesänderung im Dezember 2022 beschlossen werden, bliebe das alte Umsatzsteuerrecht bis Ende 2024 anwendbar. Die Verwaltung sieht vor, die Optionserklärung in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt, etwa zum 1. Januar 2024, zu widerrufen. Falls der Beschluss im Bund nicht zustande kommt, tritt die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2023 ein. Für das Jahr 2023 ergeben sich aus dieser Regelung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20)Zur Vorlage · 22/0538 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ersatzbeschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20). Die Beschaffung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Während die erste Stufe, welche das Fahrgestell sowie den feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau umfasst, bereits im Jahr 2021 mit einem Auftragswert von rund 997.672 Euro vergeben wurde, betrifft die zweite Stufe die feuerwehrtechnische Beladung der Fahrzeuge.
Aus der im August 2022 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung für die zweite Stufe ergab sich ein Ergebnis von 252.350 Euro. Zusätzlich sind Mittel in Höhe von 58.650 Euro für eine weitere separate Beschaffung erforderlich. Dies führt zu Gesamtkosten in Höhe von 171.000 Euro über dem ursprünglich geplanten Budget.
Aufgrund der Frist für das Ausschreibungsergebnis wurde am 12. Oktober 2022 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die zeitnahe Abwicklung zu ermöglichen. Der vorliegende Beschluss fordert nun die Zustimmung zur überplanmäßigen Bereitstellung dieser Mittel gemäß der Gemeindeordnung an, um die Finanzierung der Fahrzeuge sicherzustellen.
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- 9Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 22/0539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 22/0539 wird die Zustimmung zur Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorliegt, basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die beantragten Mittel umfassen sowohl Aufwendungen im Ergebnisplan als auch Auszahlungen im investiven Finanzplan. Konkret werden Aufwendungen in Höhe von 270.000 Euro sowie Auszahlungen aus dem investiven Finanzplan in einer Summe von 1.510.722 Euro aufgeführt. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die genannten Mittelbereitstellungen genehmigt. Die Vorlage war für eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen, nachdem sie zuvor im zuständigen Ausschuss beraten wurde. Klimarelevante Auswirkungen wurden im Rahmen der Prüfung als nicht wesentlich eingestuft, weshalb keine weitere Alternativenprüfung erforderlich war.
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- 10Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung)Zur Vorlage · 22/0443 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Entgeltordnung für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle anzupassen. Laut der Beschlussvorlage 22/0443 sollen die bisherigen Mietkosten einheitlich um 50 Euro erhöht werden. Hintergrund dieser Maßnahme sind gestiegene Kosten, insbesondere im Bereich der Energie sowie bei technischem Verbrauchsmaterial. Die letzte Anpassung der Entgelte fand am 1. Januar 2019 statt.
Die Änderung umfasst verschiedene Tarifkategorien. Im Grundtarif steigt das Entgelt für die Nutzung des Foyers von 350 auf 400 Euro und für den Saal mit Foyer von 950 auf 1.000 Euro. Für den Kurztarif erhöht sich der Preis für das Foyer von 250 auf 300 Euro sowie für den Saal mit Foyer von 650 auf 700 Euro. Die Gebühren für eine Überschreitung der Nutzungsdauer bleiben unverändert. Darüber hinaus soll die Entgeltordnung um einen Hinweis ergänzt werden, dass aufgrund des gewerblichen Betriebs der Stadthalle Umsatzsteuer erhoben wird.
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- 11Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte der VolkshochschuleZur Vorlage · 22/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Gladbeck vorgelegt. Die Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2023, um die gesetzlichen Änderungen bei der Umsatzbesteuerung sowie die allgemeine Preisentwicklung und das regionale Niveau der Volkshochschulen zu berücksichtigen.
Der Vorschlag sieht eine Erweiterung der Entgelt-Korridore in verschiedenen Bereichen vor. Für Kurse in Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache soll sich der Bereich von bisher 1,20 bis 2,20 Euro auf 2,20 bis 6,00 Euro ändern. Im Bereich der Datenverarbeitung ist eine Anpassung von 2,70 bis 4,20 Euro auf 3,50 bis 6,00 Euro vorgesehen. Bei übrigen Kursen, Lehrgängen und Seminaren soll die Spanne von bisher 2,30 bis 3,30 Euro pro Unterrichtsstunde auf 2,80 bis 5,00 Euro angehoben werden. Für Einzelveranstaltungen und Vorträge wird der Korridor von maximal 12,00 Euro auf bis zu 20,00 Euro erweitert.
Auch für das Kommunale Kino sind Preisänderungen vorgesehen: Die Einzelkarte soll von 6,00 Euro auf 6,60 Euro und die Viererkarte von 20,00 Euro auf 22,00 Euro steigen. Unverändert bleiben die entgeltfreien Angebote, wie etwa Lehrgänge zum Erwerb von Schulabschlüssen oder Programme zur Alphabetisierung, sowie die bestehenden Ermäßigungsregelungen für verschiedene Zielgruppen.
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Hauptdokument|20221103105056-1|20221103105056-0|20221103105058-3|20221103105058-2
- 12Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte der JugendkunstschuleZur Vorlage · 22/0445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Kulturausschuss mit der Vorlage 22/0445 einen Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule vorgelegt. Die Anpassung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die Tarife an die allgemeine Preisentwicklung angleichen.
Der bisherige Entgelt-Korridor für die Teilnahme an Kursen, der seit dem ersten Halbjahr 2015 gilt, umfasst einen Bereich von 1,30 bis 1,70 Euro. Der Änderungsvorschlag sieht vor, diesen Korridor auf 1,70 bis 2,50 Euro auszuweiten. Durch diese Erweiterung soll die Jugendkunstschule die Möglichkeit erhalten, flexibler auf die aktuelle Nachfrage sowie auf unterschiedliche Kostenintensitäten bei den Kursangeboten zu reagieren.
Die bestehenden Ermäßigungen für verschiedene Zielgruppen bleiben von der vorgeschlagenen Änderung unberührt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Anpassung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat und keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Entgeltordnung vor.
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- 13Friedhofsgebühren 2023Zur Vorlage · 22/0551 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 vor. Hintergrund sind rechtliche Änderungen durch die neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie die anstehende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). In der Kalkulation sinkt der kalkulatorische Zinssatz von bisher 5,742 % auf 3,01 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt zudem einen Grünanteil von 17,3 % für die Friedhofsunterhaltung, der auf Empfehlungen des INFA-Instituts basiert. Zusätzlich wird ein Stadtkostenanteil von 7,7 % eingeführt. Diese Maßnahmen werden mit rund 469.000 Euro aus dem städtischen Haushalt finanziert. Durch diese Anpassungen verringert sich der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 12,84 %, was einem Betrag von etwa 328.000 Euro entspricht.
Für die Gebühren für Kindergräber wird vorgeschlagen, den Tarif auf 411,00 Euro zu begrenzen, obwohl die rein rechnerische Ermittlung einen höheren Betrag ergeben würde. Die Differenz soll über allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen werden. Der Entwurf der Änderungssatzung dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates am 15. Dezember 2022.
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Hauptdokument|20221205100559-0|20221205100600-1|20221214144802-0
- 14Neufassung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 22/0552 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck eine Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung zur Entscheidung vor. Hintergrund der Vorlage sind die neue Muster-Abfallentsorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie Anpassungsbedarfe durch Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Ziel der Neufassung ist die Sicherstellung der Rechtsbeständigkeit durch die Angleichung an aktuelle gesetzliche Regelungen und Empfehlungen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur, beinhalten jedoch auch in geringem Umfang inhaltliche Anpassungen. Neben der Übernahme des Wortlauts der Muster-Satzung wurde die Satzung gemäß den Richtlinien der Stadtverwaltung zur geschlechtersensiblen Sprache überarbeitet. Ein weiterer Punkt betrifft die Präzisierung der Zuständigkeiten bei der Wertstofftonne, deren Abholung im Rahmen des Gebietsteilungsmodells durch die Stadt Recklinghausen erfolgt. Zudem wurden technische Details, wie die Bezeichnung von Abfallbehältern oder Anforderungen an Stellplätze, korrigiert bzw. verdeutlicht.
Die Neufassung soll als eigenständiger Beschluss und nicht als Änderungssatzung verabschiedet werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Neufassung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat vor.
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Hauptdokument|20221205100657-0|20221212122645-0|20221212122646-1|20221212122646-2
- 15Abfallentsorgungsgebühren 2023; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 22/0553 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck bereitet die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2023 vor. Grundlage hierfür ist die Weiterentwicklung des Gebührenrechts im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, die aus einer geänderten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW resultiert. Im Zuge dieser Neuregelung sinkt der kalkulatorische Zinssatz in der Gebührenberechnung von 5,742 % im Jahr 2022 auf 3,01 % für das Jahr 2023. Die Verwaltung hat die Gebührenbedarfsberechnung bereits auf Basis der erwarteten gesetzlichen Neuregelung erstellt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Abfallentsorgung werden für 2023 auf rund 10,8 Millionen Euro geschätzt, was eine Steigerung von etwa 705.000 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Wesentliche Kostenfaktoren sind hierbei die Inanspruchnahme externer Leistungen, Personalkosten sowie der Bedarf an Waren wie Kraftstoffen und Behältern. Entlastend wirken sich hingegen ein höherer Leistungsausgleich aus anderen Betriebszweigen sowie die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes aus.
Nach Einsatz eines Teils der Gebührenausgleichsrücklage ergibt sich für das Jahr 2023 ein Gebührenbedarf von etwa 10,28 Millionen Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 3,77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Gebührenberechnung orientiert sich weiterhin am Volumen der Abfallbehälter, wobei die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter gestiegen ist.
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Hauptdokument|20221205100723-0|20221205100724-1|20221205100726-2
- 15.1Gebührensätze in der Abfallentsorgung 2023 hier: Verabschiedung des 'Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften' durch den Landtag NRWZur Vorlage · 22/0563 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Vorlage zur Anpassung der Gebührensätze in der Abfallentsorgung für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage hierfür ist die Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Neuregelung bietet Kommunen die Wahlmöglichkeit zwischen einem einheitlichen Nominalzinssatz und einem nach Eigen- und Fremdkapital getrennten Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals.
Die Verwaltung empfiehlt, das Wahlrecht zugunsten eines einheitlichen Nominalzinssatzes auszuüben, um eine höhere Rechtssicherheit zu erreichen. Diese Einschätzung stützt sich auf Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände sowie die aktuelle Rechtsprechung. In der Folge ändert sich der kalkulatorische Zinssatz von bisher 3,0101 % auf 3,2467 %. Dies bewirkt eine Erhöhung des Gebührenbedarfs um 6.709 Euro auf insgesamt 92.049 Euro, während alle weiteren Berechnungsgrundlagen unverändert bleiben. Der Rat soll die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die entsprechende Änderung der Tarifsatzung zur Kenntnis nehmen und beschließen.
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Hauptdokument|20221212121443-0|20221212121444-1|20221214144938-0
- 16Straßenreinigungsgebühren 2023; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 22/0554 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 vor. Hintergrund sind rechtliche Änderungen im Gebührenrecht, die sich aus der neuen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie einem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ergeben. In der Gebührenbedarfsberechnung sinkt der kalkulatorische Zinssatz von bisher 5,742 % auf voraussächliche 3,01 %.
Der ursprüngliche Gebührenbedarf steigt aufgrund höherer Kosten für Dienstleistungen und Waren, insbesondere Kraftstoff, um 5,04 %. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2021 ergibt sich eine Gesamterhöhung der Gebühren um 8,27 %. Für das Jahr 2023 werden neue Tarife vorgeschlagen: 4,60 Euro pro laufendem Frontmeter für Straßen außerhalb des Innenstadtbereichs sowie 9,40 Euro pro Frontmeter für die Innenstadtreinigung.
Zudem ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Die Burgstraße soll aus dem Verzeichnis gelöscht werden, da sie sich außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet und die Reinigungspflicht beim Straßenbaulastträger liegt. Die Geschwister-Scholl-Straße sowie die Straße An der Lune werden in das Verzeichnis unter den Bereich aufgenommen, in dem die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen den Grundstückseigentümern obliegt.
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Hauptdokument|20221205100818-1|20221205100820-2|20221205100821-3|20221205100816-0
- 16.1Gebührensätze in der Straßenreinigung 2023 hier: Verabschiedung des 'Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften' durch den Landtag NRWZur Vorlage · 22/0562 · Beschlussvorlage
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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Diese Gesetzesänderung ermöglicht es den Kommunen, bei der Gebührenbedarfsberechnung für kostenrechnende Einrichtungen zwischen einem einheitlichen Nominalzinssatz und einem nach Eigen- und Fremdkapital getrennten Zinssatz zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Wahlrecht zugunsten eines einheitlichen Nominalzinssatzes auszuüben. Damit soll die Rechtssicherheit erhöht werden, da bei einer getrennten Berechnung Risiken hinsichtlich der Bestimmung von Eigen- und Fremdkapitalanteilen bestehen könnten.
In der Folge ändert sich die kalkulatorische Verzinsung für die Straßenreinigung im Jahr 2023. Anstelle eines gewichteten Zinssatzes von etwa 3,01 Prozent wird nun ein Mischzinssatz in Höhe von 3,2467 Prozent zugrunde gelegt. Dies führt zu einer Erhöhung der Kostensumme um 3.231 Euro und damit zu einem Anstieg des Gebührenbedarfs um 2.352 Euro im Vergleich zur Berechnung vom November 2022. Alle weiteren Berechnungsgrundlagen bleiben unverändert. Der Rat soll die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die geänderte Satzung zur Straßenreinigung zur Kenntnis nehmen und billigen, sofern das entsprechende Landesgesetz in Kraft tritt.
Automatisch erzeugt durch
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Hauptdokument|20221212121210-0|20221212121211-1|20221214144845-0|20221214144847-1
- 17Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023Zur Vorlage · 22/0541 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 22/0541 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in Gladbeck. Im Rahmen des Verfahrens wurde dokumentiert, dass innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist keine Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf sowie die dazugehörigen Anlagen eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, nach Beginn der Auslegung innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen Einwendungen zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 lag im Zeitraum vom 21. November bis einschließlich 14. Dezember 2022 zur Einsichtnahme aus.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Information zur Kenntnis nimmt, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf und die Anlagen eingereicht wurden. Der Vorgang hat keine finanziellen Auswirkungen und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf.
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- 18.aWirtschaftsplan 2023 - ZBGnicht öffentlich
- 18.bBeratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 22/0542 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 22/0542 behandelt die Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Der Entwurf umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Die Vorlage wurde bereits im November 2022 dem Rat vorgelegt und lag ab dem 21. November 2022 zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet aus. Bisher sind zu dieser Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.
Nach der Einbringung des Entwurfs werden erforderliche Änderungen der geplanten Haushaltsansätze vorgenommen. Diese werden in einem Änderungsverzeichnis zusammengefasst, das dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieses Verzeichnis umfasst auch die eingereichten Haushaltsvorschläge der Fraktionen. Die Ausarbeitung des Änderungsverzeichnisses ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch im Prozess.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2023 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der aus den Änderungsverzeichnissen und den Beratungen resultierenden Änderungen beschließt.
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- 18.b.1Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des ÄnderungsverzeichnissesZur Vorlage · 22/0560 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine ergänzende Vorlage zum Haushalt 2023 vorgelegt, die ein Änderungsverzeichnis zum ursprünglichen Haushaltsentwurf enthält. Ziel der Anpassungen ist es, die Entwicklungen seit der Aufstellung des Entwurfs zu berücksichtigen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sowie den Abbau der bilanziellen Überschuldung sicherzustellen.
Die Änderungen im Ergebnisplan für das Jahr 2023 und den mittelfristigen Planungszeitraum resultieren aus verschiedenen Faktoren. Während neue Modellrechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz und aktualisierte Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen zu geringeren Erwartungen bei Schlüsselzuweisungen und Gemeinschaftsteuern führen, ergeben sich Entlastungen durch die Neuberechnung der Umlagen des Kreises Recklinghausen in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro. Zudem verringert sich die erwartete Ergebnisverschlechterung bei den Benutzungsgebühren auf rund 0,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen ein erwarteter Zinsaufwand von etwa 1,2 Millionen Euro sowie eine Reduzierung des globalen Minderaufwandes um circa 0,8 Millionen Euro. Die Vorlage umfasst zudem die Neuberechnung der finanziellen Folgen aus der Corona- und Ukraine-Krise.
Neben dem Ergebnisplan werden auch Änderungen am Finanzplan sowie am Haushaltssicherungskonzept behandelt, unter anderem durch die Berücksichtigung erwarteter Entlastungen aus der Verwaltungsgebührensatzung. Die zu beratenden Änderungsvorschläge der Fraktionen beziehen sich auf den Ergebnisplan, den investiven Finanzplan, das Haushaltssicherungskonzept und den Stellenplan. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsverzeichnisse und der Beratungen vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 18.b.2Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des Gesamtänderungsverzeichnisses und des aktualisierten Entwurfs der HaushaltssatzungZur Vorlage · 22/0572 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Beratung der Haushaltssatzung 2023 enthält einen aktualisierten Entwurf sowie ein Verzeichnis sämtlicher Änderungen am Haushaltsplan. Diese Anpassungen berücksichtigen die Entwicklungen, die seit der ursprünglichen Aufstellung des Haushaltsentwurfs eingetreten sind, sowie die Ergebnisse aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 12. Dezember 2022.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich des Haushaltsplans, des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der dazugehörigen Anlagen zu verabschieden. Dabei sollen die im beigefügten Änderungsverzeichnis aufgeführten Anpassungen zum Ergebnisplan und zum investiven Finanzplan berücksichtigt werden. Eine wesentliche Klimarelevanz der Vorlage wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war.
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- 19Stellenplan 2023Zur Vorlage · 22/0459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf für den Stellenplan 2023 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung des Personalbestands in der Verwaltung vor. Die Gesamtzahl der Planstellen soll von 1.009,64 auf 1.073,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ) steigen, was einem Zuwachs von rund 63,72 VzÄ gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die geplanten Stelleneinrichtungen umfassen 65,22 VzÄ, während gleichzeitig geringfügige Stellenstreichungen vorgesehen sind.
Die Umsetzung des Entwurfs führt zu einem strukturellen finanziellen Mehraufwand von etwa 4,4 Millionen Euro. Ein wesentlicher Teil der personellen Aufstockung ist durch gesetzliche Vorgaben begründet oder dient der Bewältigung steigender Anforderungen. Der größte Anteil der neuen Stellen entfällt mit rund 26 VzÄ auf den Bereich Bildung, Kinder und Jugend. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Ausweitung der Schulsozialarbeit, die Unterstützung der Digitalisierung an Schulen sowie personelle Anpassungen aufgrund der Vormundschaftsrechtsreform.
Weitere Schwerpunkte des Stellenplans liegen in den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Bauen, Planen und Umwelt sowie in den internen Strukturen und Finanzen. Auch für die Bereiche Soziales sowie Sport und Kultur sind Stelleneinrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Auswirkungen der neuen tariflichen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst bei Bedarf in zukünftigen Stellenplänen berücksichtigt werden.
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Hauptdokument|20221110134059-0|20221110134111-0|20221110134121-0
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 21Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 22Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 23Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 24Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 10.11.2022nicht öffentlich
- 25RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH nicht öffentlich
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 27Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich