Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte der Jugendkunstschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Kulturausschuss mit der Vorlage 22/0445 einen Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule vorgelegt. Die Anpassung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die Tarife an die allgemeine Preisentwicklung angleichen.
Der bisherige Entgelt-Korridor für die Teilnahme an Kursen, der seit dem ersten Halbjahr 2015 gilt, umfasst einen Bereich von 1,30 bis 1,70 Euro. Der Änderungsvorschlag sieht vor, diesen Korridor auf 1,70 bis 2,50 Euro auszuweiten. Durch diese Erweiterung soll die Jugendkunstschule die Möglichkeit erhalten, flexibler auf die aktuelle Nachfrage sowie auf unterschiedliche Kostenintensitäten bei den Kursangeboten zu reagieren.
Die bestehenden Ermäßigungen für verschiedene Zielgruppen bleiben von der vorgeschlagenen Änderung unberührt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Anpassung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat und keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Entgeltordnung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221103105719-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221103113723-0